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Special | Mexiko | LkSG | Umsetzungshilfe Risikoanalyse

Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei

Der Länderbericht Umsetzungshilfe Risikoanalyse Mexiko unterstützt bei der Ermittlung und Vermeidung menschenrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

(Vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 LkSG)

Kurzbeschreibung: Indikatoren für Zwangsarbeit sind das Einbehalten von Löhnen, Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Beschäftigten, das Einbehalten von Ausweisdokumenten, die Schaffung unzumutbarer Arbeits- und Lebensverhältnisse durch Arbeit unter gefährlichen Bedingungen, unzumutbare Unterkünfte, exzessives Maß an Überstunden sowie die Anwendung von Drohungen und/oder Gewalt. Beispiele für Zwangsarbeit sind insbesondere Menschenhandel und Schuldknechtschaft. Das Verbot von Sklaverei umfasst sämtliche Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, wie die extreme wirtschaftliche Ausbeutung und Erniedrigung.

Gesetzliche Grundlagen

Mexiko ist Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) und hat neun von zehn Kernübereinkommen ratifiziert. Dazu gehören die hier relevanten Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29) und über die Abschaffung von Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 105). Das ILO-Protokoll von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit hat Mexiko 2023 ratifiziert. Informationen zu Mitgliedschaften in internationalen Abkommen sind in der Datenbank NORMLEX (Information System on International Labour Standards) der ILO verfügbar: Ratifications by country.

Das überarbeitete Handelsabkommen zwischen USA, Mexiko und Kanada (United States-Mexico-Canada Agreement, USMCA) trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Kapitel 23 des USMCA-Vertrages beinhaltet Vorschriften zum Arbeitsmarkt, unter anderem die Abschaffung von Zwangsarbeit sowie das Verbot des Imports von Waren, die in Drittländern durch Zwangsarbeit hergestellt wurden. Um dem nachzukommen, erließ die mexikanische Regierung im Februar 2023 ein Verbot zum Import solcher Waren (DOF 17/02/2023). Informationen zu einschlägigen nationalen Policies und zum anwendbaren nationalen Recht sind in der Datenbank NATLEX (Database on national labour, social security and related human rights legislation) der ILO verfügbar: Browse by country.

Weiterführende Informationen zu Definition und rechtlichen Instrumenten bezüglich des Verbots von Zwangsarbeit und Sklaverei bietet der Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte.

Risiken

Mexiko wird im Global Slavery Index von 2023, der unter anderem die Verbreitung von Zwangsarbeit und Menschenhandel weltweit bewertet, in der Kategorie “Vulnerability to Modern Slavery“ mit 58/100 Punkten bewertet. Je höher der Wert, desto höher fällt das Risiko in Bezug auf Anfälligkeit für Zwangsarbeit aus. Das Land liegt im weltweiten Vergleich im unteren Mittelfeld. Unter den großen Ländern in Lateinamerika wird Venezuela (58/100) gleich eingestuft, während die Vergleichsländer Kolumbien (51/100), Brasilien (37/100), Argentinien (36/100) und Chile (22/100) deutlich besser abschneiden als Mexiko. In Mexiko sind nach dem Index je 1.000 Personen 6,6 von Zwangsarbeit betroffen; 850.000 insgesamt. 

Gemäß einem Anfang 2023 veröffentlichten Berichtes des US-amerikanischen Außenministeriums zur Menschenrechtslage in Mexiko (Mexico 2022 Human Rights Report) ist Zwangsarbeit im Bausektor und in der Landwirtschaft verbreitet. Besonders Migranten aus Zentral- und Südamerika werden häufig Opfer von Zwangsarbeit. Davon betroffen sind auch weitere in besonderer Weise von Diskriminierung bedrohte Personengruppen. Im Agrarsektor beobachtet das US-Außenministerium Zwangsarbeit vor allem beim Anbau von Tomaten, Chilischoten, Limetten, Zuckerrohr und Avocados. Häufige Opfer sind Tagelöhner und deren Kinder. Rund 83 Prozent der Beschäftigten im Agrarsektor sind Tagelöhner, denen der allgemeine Mindestlohn gesetzlich zusteht. Kriminelle Vereinigungen nutzen Zwangsarbeit auch in der formellen Wirtschaft. Presseberichten zufolge wurden Angehörige einer indigenen Minderheit im nördlichen Bundesstaat Chihuahua zu illegaler Abholzung des Forstes gezwungen. Rund 70 Prozent des in Mexiko genutzten Holzes stammt aus diesem Bundesstaat.

Um mögliche Zwangsarbeitsrisiken in anderen Branchen Mexikos zu ermitteln, können Unternehmen auf den CSR Risiko-Check zurückgreifen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Die Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer (AHK Mexiko) führt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Anforderungen des LkSG durch. Zudem bietet die AHK Mexiko den spanischsprachigen Kurs "Nachhaltigkeitsmanager" (Gestor de Sostenibilidad) an. Dort werden Teilnehmende befähigt, in ihrem Unternehmen die Einhaltung des LkSG und darüber hinausgehender Nachhaltigkeitsstandards zu überwachen.

Am 17. April 2024 wurde der Responsible Business Helpdesk (RBH) in Mexiko offiziell eingerichtet. Der Helpdesk wird von der Wirtschaftskammer Consejo Coordinador Empresarial (CCE) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) betrieben. Das Netzwerk der Responsible Business Helpdesks (RBH) ist eine Unterstützungsstruktur, die lokale Unternehmen über die Vorschriften des LkSG und der EU-Richtlinie sowie nachhaltige Lieferketten im Allgemeinen informiert, sensibilisiert und berät. Die RBH werden von lokalen Wirtschaftsverbänden betrieben und ihr Dienstleistungsangebot hängt von den lokalen Bedürfnissen und Herausforderungen ab. Das Netzwerk wird von der Initiative für globale Solidarität (IGS) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. 

Adresse: 

Responsible Business Helpdesk (RBH) 

Sócrates 124; Colonia Polanco, Miguel Hidalgo, Ciudad de México, México

T: +52 5529 1100, ext. 1129

E-Mail: rbhmexico@cce.org.mx

Die Generalbundesanwaltschaft Mexikos (Fiscalía General de la República, FGR) hat 2019 eine Beschwerdestelle für Gewalt gegen Frauen und Zwangsarbeit eingerichtet. Die FEVIMTRA (Fiscalía Especial para los Delitos de Violencia Contra las Mujeres y Trata de Personas) ist für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung solcher Taten zuständig. Eine Telefonhotline (01 800 00 854 00) und eine E-Mail-Adresse (fevimtra@pgr.gob.mx) stehen für Anzeigen zur Verfügung.

Für die Identifizierung von Zwangsarbeit vor Ort steht die Eliminating and Preventing Forced Labour: Checkpoints app der ILO zur Verfügung. Für den Austausch von Unternehmen in Lieferketten zur Eliminierung von Zwangsarbeit bietet sich das Global Business Network on Forced Labour an. Weiterführende Informationen zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen hinsichtlich des Verbots der Beschäftigung von Personen in Zwangsarbeit und Sklaverei können über den Praxislotsen Wirtschaft & Menschenrechte unter Zwangsarbeit im Sorgfaltsprozess adressieren und Arbeitszeiten im Sorgfaltsprozess adressieren eingesehen werden.

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