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Zollbericht Mexiko Sonstige Abgaben

Zollabfertigungsgebühr

Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde im Regelfall eine Zollabfertigungsgebühr. 

Von Susanne Scholl | Bonn

Die Zollbehörde erhebt anlässlich der Warenabfertigung eine Zollabfertigungsgebühr (Derecho de Tramite Aduanero). Die Gebühr beträgt im Regelfall 0,8 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der CIF-Wert (das heißt laut den Incoterms 2020 "Cost Insurance and Freight") der Waren. 

Für Waren mit Ursprung in der EU gilt gemäß dem "Ley de Derechos Federales" aufgrund des bestehenden Freihandelsabkommens ein Festbetrag von 407,82 mex$ (1 mex$ = rund 0,05 Euro; 10. Juli 2024).

Warensendungen mit Ursprung in den USMCA-Mitgliedstaaten USA und Kanada sind von der Gebühr befreit.

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