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Recht kompakt | Moldau | Aufenthaltsrecht

Moldau: Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Deutsche Staatsangehörige können in die Republik Moldau visafrei einreisen. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kein Visum. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und/oder bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Diese kann unmittelbar nach der Einreise im Büro für Migration und Asyl ("Biroul Migrație și Azil | Ministerul ") in Chisinau ("Chişinău") beantragt werden. 

Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, dann wird eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Diese ist spätestens 30 Tage vor Ende des legalen Aufenthalts zu beantragen. Dem Antrag ist ein Führungszeugnis des Herkunftslandes beizufügen. Deutsche Zeugnisse müssen in der Republik Moldau beglaubigt werden. Zu beachten ist, dass die Deutsche Botschaft in Chisinau deutsche Urkunden nicht legalisiert. Weitere Auskünfte können bei der Deutschen Botschaft in Chisinau eingeholt werden.


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