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Rechtsmeldung Montenegro Bergbau- und Energierecht

Neues Gesetz fördert erneuerbare Energien in Montenegro

Das Erneubare-Energie-Gesetz (EEG) setzt die europäische Energieeffizienzrichtlinie um und begünstigt die Erzeugung und Nutzung grüner Energie. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Die Novelle schafft einen umfassenden Rechtsrahmen auf der Grundlage der Energieeffizienzrichtlinie (EU-Richtlinie 2018/2001). Sie definiert die Förderregelungen und führt ein System von Marktprämien ein, die über öffentliche Auktionen vergeben werden. 

Darüber hinaus wird die Ausstellung von Herkunftsnachweisen vorgeschrieben. Diese umfassen nicht nur Strom, sondern auch erneuerbare Energien aus nicht-fossilen Quellen wie Wasserstoff, Solarenergie oder Wasserkraft. Neu eingeführt ist die Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise. Für Vertragsparteien der Energiegemeinschaft werden die Herkunftsnachweise, ohne ein weiteres Verfahren, auf Grundlage der Gegenseitigkeit anerkannt.  

Zudem ermöglicht ein neues Konzept der Energiegemeinschaften die Förderung der lokalen Beteiligung an der Erzeugung erneuerbarer Energien: Anteilseigner können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Für die Erteilung von Herkunftsnachweisen und für die Genehmigung und Umsetzung von Projekten ist das Ministerium für Energie (Ministarstvo energetike) zuständig.

Obwohl das EEG am 31. August 2024 (Zakon o korišćenju energije iz obnovljivih izvora) in Kraft getreten ist, wird die vollständige Umsetzung erst nach Verabschiedung sämtlicher Gesetze und Verfahren innerhalb eines Jahres erwartet.

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