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Pakistan: Gesellschaftsrecht

Das pakistanische Gesellschaftsrecht kennt verschiedene Gesellschaftsformen, darunter beispielsweise die sogenannte Limited Liability Partnership.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Das pakistanische Gesellschaftsrecht kennt grundsätzlich folgende Unternehmensformen: Die limited liability partnership, das Geschäft des Einzelkaufmanns (sole proprietorship), die Personengesellschaft (partnership) und die Kapitalgesellschaft (company). 

Limited Liability Partnership

Mit dem Limited Liability Partnership Act aus 2017 (LLPA) hat der pakistanische Gesetzgeber eine Zwischenform geschaffen. Denn die limited liability partnership (LLP) vereint Merkmale einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft. Wie die Bezeichnung Partnership es nahelegt, handelt es sich bei dieser Rechtsform um eine Personengesellschaft. Gleichwohl muss sie gemäß Part III Nr. 5 LLPA registriert werden und erhält dadurch den Status einer selbständigen juristischen Person. Somit ist sie Inhaberin von Rechten und Pflichten und kann klagen oder verklagt werden (Part II  Nr. 4 LLPA). Ihre Existenz besteht unabhängig von den Gesellschaftern (Part II Nr. 3 LLPA). Als Gesellschafter einer LLP können sowohl natürliche als auch juristische Personen fungieren (Part IV Nr. 8 LLPA), deren Anzahl aber mindestens zwei betragen muss (Part IV Nr. 9 LLPA).

Für die Verbindlichkeiten der LLP haften ihre Gesellschafter nicht persönlich (Part V Nr. 15 (3) in Verbindung mit Nr. 16 LLPA). Ob und in welcher Höhe die Gesellschafter einer LLP eine Einlage leisten müssen, können sie frei vereinbaren (Part VI Nr. 19 LLPA). Steuerlich wird die LLP wie eine Personengesellschaft behandelt. Dazu bietet sie den Vorteil, mit einem vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwand auszukommen. Das macht sie gerade für kleine und mittlere Unternehmen zu einer attraktiven Rechtsform. 

Partnership

Rechtsgrundlage der partnership ist der Partnership Act aus dem Jahr 1932. Sie wird durch förmlichen Vertrag zwischen zwei oder mehr, grundsätzlich aber maximal 20 natürlichen Personen oder Unternehmen mit dem Ziel eines gemeinsamen Geschäftsbetriebs errichtet. Die Gesellschafter haben sich in Höhe des im Gesellschaftsvertrag bezeichneten Kapitals an der partnership zu beteiligten. Ihnen allein stehen die Gewinne der Gesellschaft zu und sie haften persönlich für die eingegangenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Gemäß Sec. 9 Companies Act 2017 (CA) muss sich auch die partnership wie eine company registrieren lassen, wenn ihre Gesellschafteranzahl 20 Personen übersteigt.  

Company

Die company ist eine juristische Person, die seit 2017 im neuen Company Act geregelt ist. Das Gesetz stattet die Regulierungsbehörde, die Securities and Exchange Commission of Pakistan (SECP), mit zusätzlichen Befugnissen und Aufgaben aus. So darf die SECP gegebenenfalls Ermittlungen anstellen (Sec. 256 ff. CA) oder sogar Geschäftsführer ihres Amtes entheben (Sec. 276 ff. CA).

Weiterhin untergliedert sich die company in private- und public company. In jedem Fall besteht (im Gegensatz zur partnership) Registrierungspflicht. Bei der Registrierung fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Stamm- beziehungsweise Grundkapital richtet; siehe Schedule 7 CA). Die company ist rechtsfähig und kann daher eigenständig Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden. Sie kann mit oder ohne Grundkapital gegründet werden. Es gibt gesellschaftsrechtlich keine Mindestkapitalanforderungen. 

Eine Kapitalgesellschaft mit Grundkapital kann wiederum als company limited by shares, als company limited by guarantee oder als unlimited company ausgestaltet sein. Bei der company limited by shares ist die Haftung der Gesellschafter auf das Grundkapital der Gesellschaft beschränkt; sie haften also nicht persönlich. Die company limited by shares lässt sich weiter unterteilen in die öffentliche und die private limited company. Die private limited company (vergleichbar mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) muss mindestens einen Gesellschafter haben. Die Anteile dieser Gesellschafter können - im Gegensatz zur öffentlichen limited company (vergleichbar mit der deutschen Aktiengesellschaft) mit mindestens drei Gesellschaftern - nur bedingt übertragen werden und dürfen nicht der Öffentlichkeit zum Kauf angeboten werden (Nr. 2 (49) CA). 

Die Haftung der Gesellschafter einer company limited by guarantee beschränkt sich auf eine von ihnen für den Fall der Insolvenz im Gesellschaftsvertrag garantierte Summe. 

Die Gesellschafter einer unlimited company des pakistanischen Rechts haften grundsätzlich unbegrenzt (Nr. 2 (71) CA). 

Ausländische Gesellschaften in ausgewählten Branchen (zum Beispiel im Banken- oder Investmentsektor) haben sich vor Geschäftsaufnahme bei dem jeweils zuständigen Ministerium beziehungsweise der Securities and Exchange Commission of Pakistan zu registrieren. 

Branch

Ohne eine neue Gesellschaft zu errichten, können ausländische Unternehmen auch ohne große Formalitäten eine branch in Pakistan gründen. Die Niederlassung ausländischer Gesellschaften regeln Nr. 434 ff. CA. Ein Branch Office befugt allerdings nicht zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten, die für gewöhnlich mit einer Branch oder Zweigstelle durchgeführt werden dürfen. Vielmehr dient das Branch Office in Pakistan lediglich dazu ein ausländisches Unternehmen in die Lage zu versetzen, bereits geschlossene Aufträge in Pakistan ausführen zu können, ohne eine neue Gesellschaft gründen zu müssen. Die Branch ist also auf die Durchführung eines bestimmten Vertrags beschränkt. Eine Branch muss registriert werden (Nr. 435 CA).

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