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Pakistan: Rechtsquellen

Das heutige Pakistan, offiziell die Islamische Republik Pakistan, ist der westliche Teil des im Jahr 1947 durch die Aufteilung Britisch-Indiens entstandenen Pakistans.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Der ostpakistanische Teil, das heutige Bangladesch, erklärte im Jahr 1971 seine Unabhängigkeit. Das heutige Pakistan ist ein Bundesstaat mit den vier Provinzen Punjab, Sindh, Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa (vormals North West Frontier) und dem Islamabad Capital Territory, das um die pakistanische Hauptstadt Islamabad errichtet wurde. Hinzu kommen die von Pakistan auf Bundesebene verwalteten Gebiete ohne Provinzcharakter, die „Federally Administered Tribal Areas“ (FATA) und Gilgit-Baltsitan (der von Pakistan besetzte Teil Kaschmirs, vormals als Northern Areas bezeichnet, zu dem auch das teilautonome Gebiet Azad Kaschmir gehört). 

Amtssprache ist neben der offiziellen Nationalsprache Urdu auch Englisch.

Staatsform Pakistans ist eine föderalistische, semi-präsidentielle Demokratie, wobei in der Vergangenheit bereits mehrmals Militärdiktaturen die jeweilige Regierung abgesetzt haben. Die Verfassung räumt dem Staatspräsidenten umfassende Sonderrechte ein. Das Parlament (Maijlis-e-Shoora) besteht aus zwei Kammern, der Nationalversammlung und dem Senat. Daneben spielen auch die Parlamente der Bundesstaaten eine gewichtige Rolle.

Oberste Rechtsquelle ist die Verfassung von 1973; weitere Rechtsquellen sind Gesetze, Rechtsverordnungen, Gerichtsurteile und Gewohnheitsrecht. Nach Art. 227 der Verfassung müssen alle Gesetze mit Koran und Sunna konform sein. Überwacht wird dies von dem Federal Scharia Court, welches sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene scharia-konforme Gesetze erzwingen kann.

Das pakistanische Rechtssystem verbindet sowohl islamische als auch westliche Elemente. Es baut auf dem früheren britisch-indischen Recht auf und wurzelt daher im Common Law. In der Normenhierarchie unterliegt es jedoch islamischem Recht. Dessen Geltung macht sich besonders stark im Familien- und Erbrecht, aber auch im Strafrecht bemerkbar. Insbesondere das für die wirtschaftliche Betätigung in Pakistan relevante Handelsrecht ist nur geringfügig durch islamisches Recht beeinflusst. Bemerkenswert ist jedoch das 1985 erlassene Zinsverbot, das 1999 durch den Supreme Court in einer 1.000 Seiten umfassenden Urteilsbegründung aufrechterhalten wurde. Drei Jahre später hat das Gericht seine Ansicht jedoch gelockert. Als Alternative zu Verzugszinsen sollten die Vertragsparteien daher an die Möglichkeit von pauschalisiertem Schadensersatz bei Spät- oder Nichtleistung (liquidated damages) denken; diese Form der Kompensation ist nach Art. 74 Contracts Act schon immer zulässig gewesen.

Pakistans Oberster Gerichtshof ist der Supreme Court mit Sitz in Islamabad. Er ist zugleich das höchste Berufungsgericht Pakistans, ist aber auch für Streitigkeiten zwischen der Zentralregierung und den Provinzen beziehungsweise zwischen den Provinzen untereinander zuständig.

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