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Recht kompakt | Pakistan | Devisenrecht

Pakistan: Zahlungsverkehr

Erste Anlaufstelle für das Zahlungsrecht in Pakistan ist die Zentralbank des Landes.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Das pakistanische Devisenrecht ist im Ergebnis relativ liberal ausgestaltet und findet sich vor allem im Foreign Private Investment (Promotion and Protection) Act von 1976 sowie im Foreign Exchange Regulation Act von 1947, zuletzt geändert im Jahr 2019. 

Die pakistanische Rupie (pR) ist voll konvertierbar. Jedoch unterliegt die Aufsicht über das Devisenrecht der State Bank of Pakistan, die auch die erforderliche Anmeldung und Registrierung von Geldwechselunternehmen durchführt. Ausländische Devisen unterliegen keinen Transferbeschränkungen. Bis zu 10.000 US-Dollar kann man frei ein- und ausführen, darüber benötigt man eine Erlaubnis der pakistanischen Zentralbank. Investitionen bedürfen für ihren Transfer nach Pakistan allerdings eines ihnen zugrundeliegenden, wirksamen Vertrags, der bei der State Bank of Pakistan zu registrieren ist. Geschäftseinkommen in ausländischer Währung ist in pakistanische Rupien umzuwechseln, kann aber anschließend voll rückübertragen werden. Zahlungen an nicht in Pakistan Ansässige stehen auch unter dem Erlaubnisvorbehalt der Zentralbank (Art. 5 Foreign Exchange Regulation Act). Dividenden und Kapitalerträge unterliegen ebenfalls keinen Einschränkungen und können vollumfänglich ins Ausland transferiert werden. 

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