Rechtsbericht | Paraguay | Steuerrecht
Steuervorschriften für aus dem Ausland erbrachte Dienstleistungen
Paraguayische Steuerbehörde legt Registrierungsverfahren für nicht-ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen im Lande fest und bestimmt Zahlungsbedingung der Einkommensteuer.
11.04.2022
Von Dr. Julio Pereira | Bonn
Am 24. März 2022 erließ die paraguayische Steuerbehörde (Subsecretaría de Estado de Tributación - SET) den allgemeinen Beschluss Nr. 114/2022 (Resolución General N° 114/2022). Dieser Rechtsakt legt fest, dass Anbieter digitaler Dienstleistungen, die nicht in Paraguay ansässig aber im Land tätig sind, ihre Daten an ein nationales Register übermitteln müssen. Die Regelung gilt für alle ausländischen Anbieter digitaler Dienste, ob natürliche oder juristische Personen, unabhängig davon, ob sie in Paraguay rechtlich vertreten sind. Die Nichteinhaltung der steuerlichen Pflichten kann mit Geldstrafen geahndet werden.
Rechtsgrundlage
Gemäß Artikel 186 des Gesetzes Nr. 125/1991 (Ley Nuevo Régimen Tributario) verfügt die SET über ausreichende Befugnisse zum Erlass aller für die Anwendung, Verwaltung, Erhebung und Kontrolle von Steuern erforderlichen Rechtsakte.
Zweck der Registrierung
Die Registrierung der Steuerpflichtigen in Paraguay dient folgenden Zwecken: i) Erleichterung der Erfüllung der steuerlichen Pflichten in Bezug auf die Erbringung digitaler Dienstleistungen durch nicht in Paraguay ansässige Dienstleister, unabhängig davon, ob sie im Land rechtlich vertreten sind oder nicht; ii) Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung aller Einkünfte aus paraguayischen Quellen, unabhängig davon, ob sie aus Dienstleistungen stammen, die über das Internet, technologische Plattformen, Informationsanwendungen oder ähnliches erbracht werden; und iii) Gewährleistung der Steuererhebung.
Für wen gilt die neue Regelung?
Der Allgemeine Beschluss Nr. 114/2022 legt ausdrücklich fest, dass die Vorschriften ausschließlich für ausländische digitale Dienstleister gelten, die Dienstleistungen für einen Endverbraucher in Paraguay erbringen. Ist der Leistungsempfänger ein Steuerpflichtiger des allgemeinen Steuersystems (Régimen General - IRE), wird er zum Steuervertreter. In diesem Fall muss der nicht-ansässige Dienstleistungsanbieter nicht bei der SET registriert werden (Art. 4 RG 114/22).
Erforderliche Dokumente für die Registrierung
Laut SET müssen nicht-ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen für die Registrierung ein Anmeldeformular ausfüllen und eine Kopie der Gesellschaftssatzung (im Falle einer juristischen Person) sowie eine Kopie der steuerlichen Wohnsitzbestätigung einreichen (Art. 1 und 2 RG 114/22). Hat der Dienstleistungserbringer einen Vertreter in Paraguay, muss er eine Vollmacht vorlegen. Dieses Dokument muss vor dem paraguayischen Konsulat in dem Land, in dem der Dienstleistungserbringer ansässig ist, ausgestellt worden sein. Wenn die geforderten Dokumente nicht auf Spanisch verfasst sind, muss eine Übersetzung ins Spanische beigefügt werden, die von einem in Paraguay registrierten amtlichen Übersetzer angefertigt wurde. Alle erforderlichen Unterlagen sind an die Steuerbehörde (SET) unter folgender E-Mail-Adresse zu senden: inr_serviciosdigitales@set.gov.py
Frist für die Registrierung
Die Frist beträgt 10 (zehn) Arbeitstage nach Beginn der Dienstleistungserbringung gemäß den Artikeln 1 und 2 des Beschlusses Nr. 114/22.
Zahlung der Steuer
Der nicht-ansässige Dienstleistungserbringer kann die geschuldete Steuer (Impuesto a la Renta de No Residentes – INR) durch internationale elektronische Überweisungen entrichten. Zu diesem Zweck erstellt SET den Einzahlungsschein und sendet ihn an die vom Dienstleistungserbringer mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die Höhe der zu zahlenden Steuer wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Erbringung der Dienstleistungen in Paraguay begonnen hat. Bei Transaktionen, deren Preis in ausländischer Währung ausgedrückt wurde, sind die Beträge zu dem von der paraguayischen Zentralbank festgelegten Kaufkurs (Paraguayischer Guaraní) in Landeswährung umzurechnen. Die Frist für die Erklärung und Zahlung der INR ist der 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, oder der erste darauf folgende Arbeitstag.
Es wird festgelegt, dass der nicht ansässige Steuerpflichtige im Monat April 2022 die für die Monate Januar/2022 bis März/2022 geschuldete Steuer zu entrichten hat (Art. 3 und 5 RG 114/22). Ab dem Steuerjahr April/2022 erfolgt die Einreichung eines Formulars (Formular Nr. 90) und die Zahlung der INR monatlich. In der Regel ist der 15. Werktag des Monats, der auf den Monat der Veranlagung folgt, der Stichtag für die Zahlung der Steuer. Da der 15. April 2022 in Paraguay ein Feiertag ist, endet die Frist am 18. April 2022.
Geldstrafen
Die monatliche Steuererklärung und die Zahlung der Steuer nach dem Fälligkeitsdatum ziehen die in den Artikeln 171, 175 und 176 des Gesetzes Nr. 125/91 vorgesehenen Sanktionen nach sich:
- Geldstrafe wegen Zahlungsverzug (mora), die je nach Anzahl der Verzugsmonate zwischen 4 Prozent und 14 Prozent des Steuerbetrags liegen kann;
- Geldstrafe wegen Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen von den zuständigen Stellen erlassene Gesetze oder Vorschriften), die je nach den erschwerenden und mildernden Umständen bis 1.000.000 PYG (etwa 133,38 Euro) liegen kann.
Darüber hinaus werden auf die gemäß Dekret 6904/05 geschuldete Steuer Verzugszinsen erhoben, und zwar wie folgt: 1,5 % pro Monat (0,05 % pro Tag) im Falle eines spontanen Geständnisses des Steuerpflichtigen; oder 2,5 % pro Monat (0,0833 % pro Tag) bei Feststellung eines Versäumnisses im Zuge der vom SET durchgeführten Kontrollverfahren.
Zum Thema:
- Paraguay (Subsecretaría de Estado de Tributación - SET)
- Gesetz Nr. 125/1991
Beschluss Nr. 114/2022 (RG 114/2022)