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RF_Getty_504134063_RZ Sanctions Over Russia | © GettyImages/Catherine Lane

Zollbericht Russland Exportkontrolle

Russland-Sanktionen weltweit

Neben der EU und den USA haben zahlreiche weitere Länder wirtschaftliche Maßnahmen gegen Russland aufgrund des Krieges in der Ukraine in Kraft gesetzt.

Von Dr. Achim Kampf, Stefanie Eich, Susanne Scholl | Bonn

Einige Länder haben angekündigt, neben den verhängten Sanktionen Russland auch den Meistbegünstigungsstatus im Rahmen seiner WTO-Mitgliedschaft nicht mehr zu gewähren. Damit können sie höhere Zölle für Waren aus Russland festsetzen.

Sie finden hier eine Übersicht sowohl über die Sanktionen als auch Informationen über Zollerhöhungen ausgewählter Länder. 

Eine Übersicht über die aktuellen EU-Sanktionen finden Sie in unserem Themenspecial EU-Russland-Sanktionen


  • Baltische Staaten und Polen schränken Einreise für Russen ein

    Die drei baltischen Staaten haben gemeinsam mit Polen beschlossen, Einreisen nur noch in Ausnahmefällen zu erlauben, zum Beispiel für LKW-Fahrer. 

    Polen und die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen haben sich am 7. September 2022 darauf geeinigt, keine russischen Touristen mehr einreisen zu lassen.  Das Einreiseverbot gilt auch für russische Staatsbürger, die über ein Schengenvisum verfügen. Das teilten die vier EU-Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Statement mit.

    Einreisen für LKW-Fahrer, Familienangehörige sowie aus humanitären Gründen bleiben erlaubt.  

    Die Einreisebeschränkungen sollen am 19. September 2022 in Kraft treten. Der gemeinsame Beschluss muss auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Zugleich streben sie eine EU-weite Lösung an. 

    Quelle: Joint Statement vom 8. September 2022

    Von Stefanie Eich | Bonn

  • Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegenüber Russland

    Die Schweiz setzt auch das 15. Sanktionspaket der EU um. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.

    Der Schweizer Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber Russland sowie Belarus aktualisiert und übernimmt damit weitgehend das 15. Sanktionspaket der EU vom 16. Dezember 2024. Die Schweizer Maßnahmen sind am 24. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Maßnahmen umfassen die Aktualisierung der Liste der von den Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen. Die Schweiz hat weitere 54 natürliche Personen und 30 Unternehmen und Organisationen neu aufgenommen. Bezüglich Belarus unterliegen zusätzliche 26 natürliche Personen sowie zwei Organisationen den Sanktionen. 

    Sanktionen im Warenverkehr

    Die aktuelle Ausweitung betrifft Rüstungsunternehmen und Schifffahrtsunternehmen, die russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse transportieren. 52 Schiffe werden einem umfassenden Dienstleistungsverbot unterstellt. Sie sind Teil von Russlands sogenannter Schattenflotte. 

    Die vorherigen Sanktionsrunden umfassten unter anderem folgende Maßnahmen:

    • Einfuhrverbot für russische Diamanten sowie Güter, die dem russischen Staat erhebliche Einnahmen bringen, beispielsweise Roheisen oder flüssiges Propangas;
    • Ausfuhrverbot für verschiedene Güter zur Stärkung der Industrie, beispielsweise Chemikalien, Lithiumbatterien, Motoren und Komponenten für Drohnen sowie bestimmte Maschinen und Maschinenteile;
    • Einfuhrverbot für Gold und Golderzeugnisse aus Russland. Dienstleistungen, die mit diesen Gütern im Zusammenhang stehen, sind ebenfalls nicht erlaubt;
    • Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland;
    • Ausfuhrverbote von Waren für den Energiesektor sowie damit verbundene Dienstleistungen;
    • Ausfuhrverbot für Luxusgüter und Güter zur maritimen Navigation nach Russland;
    • Ausfuhrverbote von Dual-Use-Gütern und militärischen Gütern, Waren für die Luft- und Raumfahrt sowie für die Ölraffination;
    • Ausfuhrverbote für Kerosin und weitere Güter, die für die russische Industrie wichtig sind, wie zum Beispiel bestimmte Chemikalien;
    • Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit den von den Ausfuhrverboten betroffenen Gütern sind ebenfalls verboten, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste oder Finanzhilfen;
    • Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus oder mit Ursprung in Russland;
    • Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmittel, pyrotechnischen Gegenständen und Schießpulver aus Russland und der Ukraine;
    • Einfuhrverbot von Kohle sowie weiteren Güter, die für Russland eine wichtige Einkommensquelle darstellen. Dazu gehören beispielsweise Holz, Zement, Meeresfrüchte und Wodka;
    • Einfuhrverbot für weitere Güter, die für Russland wirtschaftlich bedeutend sind. 

    Zum Hintergrund

    Der Schweizer Bundesrat hatte am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen. Seitdem folgte die Übernahme weiterer Sanktionspakete der EU. 

    Bei den Maßnahmen handelt es sich um Einschränkungen des Warenverkehrs sowie Finanzsanktionen. Beispielsweise werden die Vermögen gelisteter Personen und Unternehmen eingefroren sowie Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte eingeführt. Der Handel mit übertragbaren Wertpapieren wird ebenso verboten wie die Gewährung von Darlehen. Daneben gibt es Dienstleistungsverbote in den Bereichen Produktprüfung, Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung.

    Quellen und weiterführende Informationen

    Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellt eine Übersicht über alle Änderungen und Aktualisierungen sowie eine konsolidierte Fassung der Verordnung und aller Anhänge zur Verfügung:

    Von Stefanie Eich | Bonn

  • Britische Sanktionen gegenüber Russland

    Das Vereinigte Königreich weitet die bestehenden Sanktionen aus. 

    Das Vereinigte Königreich verschärft sein Sanktionsregime gegenüber Russland. Die bisherigen Maßnahmen umfassen Ausfuhrverbote für bestimmte Waren, ein Bereitstellungsverbot für bestimmte Dienstleistungen sowie Finanzsanktionen.

    Das neue Sanktionspaket enthält weitere Ausfuhrverbote: Betroffen sind Güter, bei denen das Risiko einer militärischen oder industriellen Verwendung besteht, sowie Güter, die in der Ukraine auf dem Schlachtfeld gefunden wurden. Dazu zählen beispielsweise Maschinenteile und Elektronik. 

    Zudem weitet das Vereinigte Königreich Einfuhrverbote aus: Neu hinzu kommen bestimmte Metalle und Diamanten. Die bestehende Liste umfasst bereits 140 Waren, inklusive Eisen- und Stahlprodukte, die in Drittstaaten verarbeitet wurden. 

    Die Verbote und Beschränkungen gelten im Vereinigten Königreich (einschließlich Nordirland) sowie für britische Staatsangehörige und Körperschaften, auch wenn sie sich im Ausland befinden beziehungsweise es sich um Niederlassungen britischer Unternehmen in Drittstaaten handelt.

    Sanktionen im Warenhandel

    Die Verbote im Warenverkehr betreffen sowohl den Export bestimmter Güter als auch damit verbundene Dienstleistungen, unter anderem: 

    • militärische Güter und Technologie
    • Waren des Kapitels 93
    • Dual-Use-Güter
    • Kritische Industriegüter und Technologie gemäß Schedule 2A der Verordnung
    • Bereitstellung von Dienstleistungen in Bezug auf militärische Aktivitäten
    • Energiebezogene Waren und Dienstleistungen

    Die Sanktionen basieren auf EU-Recht

    Das britische Sanktionsregime gegenüber Russland basiert auf den Maßnahmen der Europäischen Union (EU), die bereits seit 2014 bestanden. Die EU führte die Sanktionen als Reaktion auf die Annektion der Halbinsel Krim und der Hafenstadt Sewastopol durch Russland ein. Das Vereinigte Königreich überführte im Zuge des Austritts aus der EU alle Sanktionen in britisches Recht (Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019) und erweitert sie vor dem Hintergrund der aktuellen Situation fortlaufend. 

    Weiteführende Informationen

    • Themenspecial EU-Russland-Sanktionen

    Die britische Regierung stellt umfangreiche Informationen zur Verfügung:

    Von Stefanie Eich | Bonn

  • Kanada verschärft Sanktionen gegen Russland

    Die unter dem Special Economic Measures Act fallenden Maßnahmen werden aktualisiert.

    Zölle für Produkte aus Russland und Belarus

    Kanada hat mit Wirkung vom 2. März 2022 die Zölle auf alle Waren mit Ursprung in Russland und Belarus auf 35 Prozent erhöht. Grund ist die Invasion Russlands in der Ukraine. Kanada entzieht beiden Ländern mit der Most-Favoured-Nation Tariff Withdrawal Order den Meistbegünstigungsstatus gemäß dem kanadischen Zolltarif. Alle Produkte aus Russland und Belarus fallen damit unter den "General Tariff“. Russland und Belarus sind mit Nordkorea die einzigen Staaten, für die dieser ungünstigere Status gilt.

    Quellen: Pressemitteilung vom 3. März 2022

    Einfuhrverbot von Stahl und Aluminium aus Russland

    In Kanada gilt seit dem 10. März 2023 ein Einfuhrverbot für Stahl- und Aluminiumprodukte aus Russland. Das Verbot betrifft Produkte der Kapitel 72 und 76 sowie der HS-Positionen 7301 bis 7306 des kanadischen Zolltarifs. Nach Aussagen der Regierung gilt das Verbot für alle Personen in Kanada und alle kanadischen Staatsangehörigen außerhalb des Landes. Ausnahmen gelten für Kaufverträge, die vor dem Inkrafttreten des Verbots abgeschlossen wurden.

    Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen

    Kanada sanktioniert derzeit mehr als 3000 Personen und Einrichtungen mit Verbindungen zu Russland. Ferner ergreift Kanada Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte und verhängt Sanktionen gegen über 100 Schiffe.

    Quelle: Regulations Amending the Special Economic Measures (Russia) Regulations (21. Februar 2025)

    Mehr zum Thema: Übersicht der kanadischen Sanktionen

    Von Susanne Scholl | Bonn

  • Russlandsanktionen Neuseelands

    Sonderzölle und Ausfuhrverbote 

    Neuseeland erhebt einen erhöhten Zoll von 35 Prozent auf die Einfuhr sämtlicher Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation. Dies gilt ab dem 25. April 2022.

    Zahlreiche Waren dürfen nicht nach Russland oder Belarus ausgeführt werden. Betroffen sind zum Beispiel Neon, fotografisches Material, bestimmtes Glas, Waren der Bereiche Maschinenbau und Elektrotechnik, Land- Luft- und Wasserfahrzeuge, optisches Material, Röntgengeräte, Messinstrumente und Beleuchtungskörper. Der genaue Warenumfang ergibt sich aus einem Sanktionsregister, das laufend aktualisiert wird.

    Es gibt auch Sanktionen gegen den russischen Finanzsektor.

    Quelle und weitere Details: Mitteilung der neuseeländischen Zollverwaltung vom 21. April 2022.

  • Russlandsanktionen Australiens

    Australien erhebt einen zusätzlichen Sonderzoll von 35 Prozent auf die Einfuhr sämtlicher Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation und Belarus. Dies gilt ab dem 25. April 2022. 

    Quelle und weitere Details: Mitteilung der australischen Zollverwaltung vom 13. April 2022.


    Außerdem gibt es ein Einfuhrverbot für Öl und andere Energieerzeugnisse sowie ein Ausfuhrverbot für Luxuswaren, Rüstungsgüter, Aluminiumerze und Ausrüstungen zur Ölförderung. Weitere Sanktionen betreffen den Dienstleistungsbereich.

    Quelle: Australisches Außen- und Handelsministerium



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