Rechtsmeldung Serbien Niederlassungs- und Investitionsrecht
Serbien: Neues Kapitalmarktgesetz
Die serbische Regierung verkündete am 28. Dezember 2021 ein neues Kapitalmarktgesetz.
13.01.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Hinweis: Diese Rechtsmeldung wurde erstmals am 4. Februar 2022 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Januar 2025.
Im Rahmen des Beitrittsprozesses Serbiens zur Europäischen Union wurde die Strategie für die Entwicklung der Kapitalmärkte für die Jahre von 2021 bis 2026 festgelegt. Im Rahmen des Umsetzungsplans löst das neue Kapitalmarktgesetz das bestehende Gesetz ab. Ziel des Gesetzes ist die:
- Harmonisierung der geltenden Rahmenbedingungen mit dem europäischen Recht;
- Ausübung einer positiven Wirkung auf den Markt;
- Stärkung der Sicherheit des Finanzmarktes;
- Entwicklung des Kapitalmarktes;
- Schaffung von zusätzlichen Finanzierungsquellen für Unternehmen;
- Schaffung eines mit dem europäischen Recht harmonisierten Investitionsumfeldes.
Das Gesetz bringt zudem ein völlig neues Regelwerk in Einklang mit den EU-Regelungen bezüglich der:
- Finanzinstrumente;
- Anlegerentschädigungssysteme;
- Transparenz;
- Wertpapierabwicklung und Marktmissbrauch.
Das Regelwerk enthält neue Vorschriften zu:
- dematerialisierten Wertpapieren;
- Geschäften von Unternehmen, die Transaktionen mit Finanzinstrumenten durchführen;
- Bedingungen und Formen des organisierten Handels mit Finanzinstrumenten;
- Schaffung von Dienstleistern zur Datenbereitstellung;
- verbessertem Informationsangebot für Kunden über Wertpapierdienstleistungen;
- hohe regulatorische Anforderungen an neue Handelsplattformen und algorithmischen Wertpapierhandel;
- Pflichten der Kapitalmarktteilnehmer zur Vermeidung des Marktmissbrauchs;
- neue Sanktionsbefugnisse und Aufsichtspflichten der Wertpapierkommission.
Das Gesetz trat am 6. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz (Zakon o tržištu kapitala) ist im Amtsblatt der Republik Serbien (Službeni glasnik RS) Nr. 129/21 veröffentlich worden.