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Steuerliche Änderungen in Sierra Leone
Unternehmen in Sierra Leone müssen sich auf Änderungen einstellen. Dies betrifft unter anderem die Quellensteuer und Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen.
07.03.2024
Von Katrin Grünewald | Bonn
Nachdem der Präsident von Sierra Leone dem Finanzgesetz 2024 am 10. Januar 2024 zugestimmt hat, gelten seit dem 1. Januar 2024 steuerliche Änderungen.
So wurde unter anderem der Quellensteuersatz von 10 auf 15 Prozent erhöht. Dieser fällt an auf Dividenden und Geschäftsleitungsgebühren. Dabei ist es unerheblich, ob die Zahlung an eine in Sierra Leone steuerlich ansässige Person oder eine nicht steuerlich ansässige Person geht. Darüber hinaus wird die Quellensteuer auf Lotteriegewinne erhoben, allerdings nur, wenn die Person in Sierra Leone steuerlich ansässig ist.
Eine weitere Änderung betrifft Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen: Sie sind verpflichtet, Körperschaftsteuer auf in Sierra Leone erwirtschaftete Gewinne zu zahlen, unabhängig davon, ob der Anbieter in Sierra Leone ansässig ist. Die Pflicht gilt nur im B2C-Bereich.
Darüber hinaus wird die alternative Mindeststeuer (minimum alternate tax - MAT) von 3 auf 2 Prozent gesenkt. Die MAT wurde erst im letzten Jahr eingeführt. Unternehmen zahlen die MAT statt der Körperschaftsteuer, wenn eine Berechnung beider Steuern ergibt, dass die MAT höher ist.
Weitere Änderungen betreffen die Waren- und Dienstleistungsteuer oder Zölle. Informationen zu diesen Änderungen finden Sie in der GTAI-Zollmeldung vom 29. Februar 2024.
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