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Zollbericht Südafrika Internationale Handelsabkommen

Die Tripartite Freihandelszone

Das Abkommen stützt sich auf folgende drei Säulen: Marktintegration, Entwicklung der Infrastruktur und Industrielle Entwicklung.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Nach der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde durch Angola trat das trilaterale Freihandelsabkommen "Tripartite Free Trade Agreement" (TFTA) zwischen dem COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), der EAC (East African Community) und der SADC (Southern African Development Community) am 25. Juli 2024 in Kraft. Damit das Abkommen in Kraft treten konnte, mussten mindestens 14 der 29 Mitgliedsstaaten ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen. Diese Schwelle wurde mit der Ratifizierung durch Angola erreicht.

Die Freihandelszone zielt darauf ab, die bestehenden Handelsblöcke COMESA, EAC und SADC zu integrieren und den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedern zu erleichtern. Zudem soll sie das Problem der Mehrfachmitgliedschaften lösen und die Zusammenarbeit, Harmonisierung und Koordinierung der Politiken zwischen den drei Regionalorganisationen fördern.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Meldung Trilaterales Freihandelsabkommen Tripartite tritt in Kraft

 

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