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Taiwan: Rechtsverfolgung

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Gerichtssystem in Taiwan, zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Von Julia Merle, Robert Herzner

Gerichtssystem

In Taiwan gibt es drei Gerichtsinstanzen: Bezirksgerichte (District Courts), Obergerichte (High Court) und den Obersten Gerichtshof (Supreme Court). Man unterscheidet zwischen Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren. Unter anderem im Bereich des geistigen Eigentums existiert ein Spezialgericht. Der Taiwan Code of Civil Procedure wurde zuletzt am 29. November 2023 geändert (dazu: Enforcement Act of the Code of Civil Procedure).

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile

Es besteht kein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Vollstreckung von Urteilen zwischen Taiwan und Deutschland. Die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Urteilen wird in Taiwan stark von Gegenseitigkeit (Reziprozität) beeinflusst. Ist das verurteilende Land nicht bereit, im Gegenzug Urteile Taiwans anzuerkennen, wird das gefällte Urteil vermutlich nicht in Taiwan durchgesetzt. Zwischen Deutschland und Taiwan bestehen keine völkerrechtlichen Verträge im Sinne von § 183 und § 363 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO). Es wird jedoch Rechtshilfe, die sich auf die Zustellung beschränkt, geleistet. Die Übermittlung erfolgt durch das Deutsche Institut, die Vertretung des Auswärtigen Amtes. 

Aus Artikel 402 des Taiwan Code of Civil Procedure ergeben sich die Voraussetzungen für die Anerkennung eines rechtskräftigen ausländischen Urteils.

Ist Gegenstand des Zivilverfahrens die Anerkennung und Durchsetzbarkeit eines Geldanspruchs aus einem ausländischen Titel, ist dieser beim taiwanischen Gericht einzureichen. Zwischen Einreichen des Zivilverfahrens und dem Urteil vergehen im Durchschnitt bei unangefochtenen Urteilen mehrere Monate; wird das Urteil angefochten auch bis zu ein Jahr. Wird gegen Urteile Berufung eingelegt, kann der gesamte Prozess mehr als drei Jahre dauern. Hat man die Durchsetzungsorder erhalten, muss zusätzlich eine Vollstreckungsorder beantragt werden.

Schiedsgerichtsbarkeit

Taiwan ist nicht Mitglied des New Yorker Übereinkommens von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Internationale Schiedsgerichtsentscheidungen können jedoch nach Artikel 47 Arbitration Law (Schiedsverfahrensgesetz) umgesetzt werden. Dieses Gesetz trat im Jahr 1961 in Kraft und wurde insbesondere in den Jahren 1998 sowie 2002 reformiert und liegt nun in der Fassung von 2015 vor; es entspricht internationalen, modernen Anforderungen. Mit der Chinese Arbitration Association, Taipei (CAA) besteht eine lokale Schiedsinstitution.

Internationale Schiedssprüche werden anerkannt, wenn sie nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften oder guten Sitten Taiwans verstoßen und das Land, in dem der Schiedsspruch gefällt wurde, auch in Taiwan gefällte Schiedssprüche anerkennt.

Anwälte vor Ort

Die GTAI stellt unter Anwälte im Ausland die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten zum Download bereit.

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