Rechtsbericht | Thailand | Datenschutz
Aktuelle Entwicklungen im thailändischen Datenschutzrecht
Im März 2024 sind Implementierungsvorschriften in Bezug auf den grenzüberschreitenden Transfer von Daten in Kraft getreten. Sie führen Thailands Datenschutzgesetz näher aus.
27.05.2024
Von Julia Merle | Bonn
In jüngster Zeit sind verschiedene untergesetzliche Regelungen erlassen worden, die den thailändischen Personal Data Protection Act, B.E. 2562 (2019) – PDPA näher ausführen. Der PDPA enthält in Sections 28 und 29 PDPA Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Übertragung von personenbezogenen Daten.
Section 28 PDPA listet bestimmte Fälle der zulässigen Datenübertragung ins Ausland auf, zum Beispiel: Einwilligung der betroffenen Person, Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen oder Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. Außerhalb dieser Ausnahmen wird ein angemessenes Datenschutzniveau des Landes oder der internationalen Organisation, die die Daten erhalten sollen, gefordert. Die in Section 28 PDPA angekündigten Umsetzungsregelungen des zuständigen Personal Data Protection Committee (PDPC) sind am 24. März 2024 in Kraft getreten. Sie legen die Kriterien zur Bewertung fest, wann das Zielland ein ausreichendes, das heißt dem PDPA vergleichbares Datenschutzniveau bietet.
Section 29 PDPA betrifft den grenzüberschreitenden Datentransfer auf Grundlage einer zertifizierten internen Datenschutzrichtlinie (Binding Corporate Rules). Bestehen weder eine Angemessenheitsentscheidung nach Section 28 PDPA noch solche internen Vorschriften, bestimmt Absatz 3 der Vorschrift, dass eine Datenübertragung bei der Bereitstellung geeigneter Schutzmaßnahmen möglich ist. Hinsichtlich der jeweiligen Anforderungen enthalten weitere Umsetzungsregeln des PDPC nun nähere Ausführungen. Zu den Schutzmaßnahmen zählen etwa Standardvertragsklauseln.
Bereits im Dezember 2023 sind ferner Regelungen des PDPC zu den Voraussetzungen für die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten insbesondere im Falle der Verarbeitung großer Mengen personenbezogener Daten nach Section 41 Absatz 2 PDPA in Kraft getreten.
Der PDPA entfaltet seit dem 1. Juni 2022 seine Wirksamkeit in vollem Umfang.
Zum Thema:
- Gesetzestext des PDPA auf Thai; inoffizielle englische Übersetzung
- Bekanntmachung der Regelungen zu Sec. 28 PDPA (Thai)
- Bekanntmachung der Regelungen zu Sec. 29 PDPA (Thai)
- Bekanntmachung der Regelungen zu Sec. 41 Abs. 2 PDPA (Thai)
- Weitere untergesetzliche Regelungen im Rahmen des PDPA auf der Website des thailändischen Ministry of Digital Economy and Society (Thai)
- GTAI-Rechtsbericht Datenschutzrecht und E-Commerce in Thailand (Stand: 7. Juni 2022)