Zunächst müssen sich in Tschechien Gewerbetreibende grundsätzlich gewerberechtlich registrieren lassen. Sie werden in einem zentralen, elektronisch zugänglichen Gewerberegister (Živnostenský rejstřík) geführt. Die Anmeldung im Gewerberegister ist in Tschechien nunmehr online bei der zentralen elektronischen Annahmestelle des Gewerbezentralregisters möglich.
Dabei wird eine elektronische Signatur verlangt (gemäß § 11 des tschechischen Signaturgesetzes, Zákon o elektronickém podpisu, Gesetz Nr.--Nummer 227/2000 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 64/2014 Sb.) die u.a.--unter anderem bei den Filialen der tschechischen Post herausgegeben wird.