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Branchen | Tunesien | Solarenergie

Fünfte Runde für Solarprojekte unter neuen Voraussetzungen

Die tunesische Regierung hat die Voraussetzungen für Solarprojekte grundlegend geändert. Ob dies Früchte trägt, wird die neue Ausschreibungsrunde zeigen.

Von Verena Matschoß | Tunis

Fünf Monate nachdem die großen Solarprojekte in Tunesien wieder an Fahrt aufgenommen haben, gibt es auch im régime des autorisations (Genehmigungsregime) Bewegung. Bisher gab es seit 2017 vier Ausschreibungsrunden im Rahmen des Genehmigungsregimes, die letzte im September 2020. 

Beteiligungsmöglichkeiten des Privatsektors

Laut Gesetz Nr. 2015-12 vom 11. Mai 2015 über die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gibt es folgende Möglichkeiten für ein Engagement des Privatsektors:


  • Konzessionen (régime des concessions): Projekte mit einer Leistung von über 10 Megawatt bei Solarenergie, 30 Megawatt bei Windenergie, 15 Megawatt für Biomasse und 5 Megawatt bei anderen Erzeugungsformen
  • Genehmigungen (régime des autorisations): Projekte, deren Leistung die genannten Schwellenwerte unterschreitet
  • Eigenerzeugung (régime d'autoproduction): für Privatunternehmen und Haushalte


Leider nur mit geringem Erfolg: Von insgesamt 62 vergebenen Projekten mit einer Gesamtkapazität von knapp 400 Megawatt wurden bisher nur rund 30 Megawatt ans Netz angeschlossen. Dass die meisten Projekte bisher nicht umgesetzt wurden, lag vor allem an der fehlenden Bankfähigkeit der Vorhaben. 

Feste Einspeisetarife für mehr Sicherheit 

Durch eine Reform des Regimes sollen diese Unsicherheiten ausgemerzt werden. Um die Profitabilität der Projekte zu steigern,  hat das Ministerium für Industrie, Energie und Bergbau am 9. Oktober 2024 feste Einspeisetarife für Solaranlagen festgelegt:

  • Leistung bis zu 1 Megawatt: 217 Millimes (circa 6,4 Eurocent) pro Kilowattstunde
  • Leistung über 1 Megawatt und bis zu 2 Megawatt: 201 Millimes (circa 5,9 Eurocent) pro Kilowattstunde
  • Leistung über 2 Megawatt und bis zu 10 Megawatt: 142 Millimes (circa 4,2 Eurocent) pro Kilowattstunde

Darüber hinaus wurden die Vertragsbedingungen der Stromkaufvereinbarungen (Power Purchase Agreements) angepasst. Beide Änderungen wurden im Amtsblatt JORT Nr. 124 vom 11. Oktober 2024 veröffentlicht.

Die neuen Regelungen bieten Investoren mehr Sicherheit und sind ein wichtiger Schritt, um die ehrgeizige Strategie bei den erneuerbaren Energien umzusetzen. Deutsche Unternehmen sind dazu eingeladen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die AHK Tunesien bietet gerne ihre Unterstützung an. 

Makram Ben Hamida Leiter DEinternational, Deutsche Industrie- und Handelskammer (AHK), Tunesien

Fünfte Ausschreibungsrunde gestartet

Die neuen Regeln werden gleich an neuen Ausschreibungen erprobt. So hat das Energieministerium einen Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Stromproduktion aus Photovoltaikenergie gestartet. Unternehmen, die Projekte im Rahmen des Genehmigungsregimes umsetzen möchten, sind zu einer Angebotsabgabe aufgerufen. Der produzierte Strom wird an die Société Tunisienne de l’Électricité et du Gaz (STEG) verkauft. Die Gesamtkapazität der eingereichten Projekte darf 200 Megawatt nicht überschreiten. 

  • Einreichungsfrist: 31. Januar 2025, 12:00 Uhr (Ortszeit Tunis)
  • Einreichungsort: Büro des Ministeriums für Industrie, Energie und Bergbau in Tunis

Interessierte Unternehmen müssen ihre Anträge gemäß den Bestimmungen des Dekrets 2016-1123 und des Verfahrenshandbuchs einreichen.

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