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Recht kompakt | Ukraine | Energieeffizenz

Ukraine: Energieeffizienz

Die Ukraine treibt den ökologischen Umbau des Energiemarktes voran. Dazu wird die nationale Gesetzgebung an die europäische Praxis und im Hinblick auf den Wiederaufbau angepasst. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Im Jahr 2023 hat die ukrainische Regierung einen neue nationalen Energiestrategie im Rahmen des Green Deal der Europäischen Union verabschiedet. Die Strategie sieht vor, dass die Ukraine bis 2050 Klimaneutralität im Energiesektor erreicht. In diesem Rahmen hat die Regierung mehrere Handlungsfelder identifiziert. Dazu gehört die Umsetzung von Energieeffizienz in allen Wirtschaftssektoren, einschließlich der Förderung der Gebäudemodernisierung und Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im nationalen Stromnetz.

Angesichts der täglichen Kriegsfolgen erscheint die Umsetzung allerdings als eine Herausforderung. Daher berücksichtigt die Strategie auch die Folgen des Krieges, sodass die Stärkung der Energiesicherheit und die Stabilität des Energiesystems eine große Rolle spielen. Darüber hinaus plant die ukrainische Regierung die Energie für den Wiederaufbau überwiegend aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Um dies zu erreichen, sollen fossile Brennstoffe bis zum Jahr 2035 verbannt werden.

Energierechtliche Rahmenbedingungen

Hinzu kommt, dass sich die ukrainische Regierung im Rahmen des EU-Beitrittsverfahrens verpflichtete, die nationale Gesetzgebung an die Anforderungen des EU-Klimaschutzrechts anzupassen. Der Rechtsrahmen umfasst daher eine Reihe wichtiger neuer Gesetze zur Förderung der Entwicklung sauberer Energien und zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Energiesektors. 

Das Gesetz Nr. 1818-IX über Energieeffizienz (Закон про енергетичну ефективність) legt den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der staatlichen Energiepolitik in Übereinstimmung mit der europäischen Praxis fest. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2012/27/EG über Energieeffizienz, die Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte und die Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung um.

Darüber hinaus umfasst es die Erstellung des nationalen Energieeffizienzplans, die Anforderungen an die Beschaffung von Geräten und Räumlichkeiten, die Einführung intelligenter Messsysteme sowie die Haftung für Verstöße gegen das Energieeffizienzgesetz.

Das Strommarktgesetz (Закон про ринок електричної енергії) legt die Regeln für das Funktionieren des Strommarktes fest, einschließlich der staatlichen Unterstützung für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Rechtliche Grundlagen der grünen Transformation 

Das Gesetz Nr. 3320-IX vom 30. Juni 2023 über die Änderung bestimmter Gesetze zur Wiederherstellung der Energiesicherheit und zur grünen Transformation des Energiesystem stellt einen wichtigen Schritt zur Entwicklung der grünen Energie in der Ukraine dar. Es sieht unter anderem vor:

  • die Einführung eines Registers für die Herkunftsnachweise aus erneuerbaren Energien,
  • die Einführung eines Nettoabrechnungssystems,
  • die Erhöhung der Flexibilität des Auktionsmodells zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Darüber hinaus soll das Gesetz dazu beitragen, das Energiesystem der Ukraine auf eine neue, nachhaltige Basis zu stellen. Es soll die Energiewende vorantreiben, um die Ziele Energiesicherheit und Dekarbonisierung zu erreichen. Zudem schafft das Gesetz die Voraussetzungen für öffentliche und private Investitionen in erneuerbare Energien.

Die Umsetzung des Gesetzes wird durch den Erlass Nr. 277 vom 27. Februar 2024 über die Einführung von Herkunftsnachweisen für Strom sichergestellt. Der Erlass legt insbesondere zwei Verfahren fest: zur Erteilung von Herkunftsnachweisen (GO-Verfahren) und zur Bestimmung des Umweltwerts von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Das GO-Verfahren regelt die Funktionsweise des nationalen Registers der Herkunftsnachweise und die Registrierung von Elektrizitätsanlagen.

Ergänzend gilt das Gesetz über alternative Energiequellen (Закон про альтернативні джерела енергії). Dieses Gesetz legt die rechtlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und organisatorischen Grundsätze für die Nutzung alternativer Energiequellen und die Unterstützung bei der Ausweitung ihrer Nutzung im Brennstoff- und Energiekomplex fest.

Weitere Informationen 

Zentraler Ansprechpartner für Fragen rund um die staatliche Regulierung des Energierechts und kommunaler Dienstleistungen ist die Nationale Kommission für die staatliche Regulierung von Energie und öffentlichen Versorgungsbetrieben (НКРЕКП - NERC). Die Regulierungsbehörde ist die Ansprechpartnerin bezüglich der Vergabe von Lizenzen für Tätigkeiten in den Bereichen Energie und Versorgung und der Gestaltung der Preis- und Tarifpolitik und der Überwachung des staatlichen Marktes. Zudem schafft sie günstige Bedingungen für die Gewinnung von Investitionen und der Förderung des Wettbewerbs.

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