Rechtsmeldung Ukraine Devisenrecht
Ukraine hebt Beschränkungen für neue Auslandskredite auf
Anfang Juni 2023 erlaubte die Nationalbank der Ukraine Rückzahlungen für bereits bestehende Auslandskredite. Nun ist es zulässig Zahlungen im Rahmen neuer Kredite zu leisten.
28.06.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Zuvor erlaubte die Nationalbank der Ukraine ("Ukrayinsʹkyy natsionalʹnyy bank"; NBU), bestimmte Rückzahlungen im Rahmen von Auslandskrediten zu leisten, die zum Beispiel von Exportkreditagenturen bereitgestellt oder garantiert wurden. Ab dem 21. Juni 2023 ist es auch zulässig, Zahlungen aus der Ukraine im Rahmen neuer Kredite zu leisten, die von ausländischen Kredit- oder Darlehensgebern gewährt werden. Hierfür müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Der Auslandskredit wird auf ein Bankkonto überwiesen, das der Kreditnehmer nach dem 20. Juni 2023 eröffnet hat.
Die Gesamtkosten im Rahmen des Darlehens dürfen 12 Prozent pro Jahr nicht übersteigen.
Auslandskredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren können aus Fremdwährungen, die auf dem ukrainischen Devisenmarkt erworben wurden, beglichen werden.
Bei Auslandskrediten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren müssen alle Zahlungen in Fremdwährungen erfolgen, die auf dem ukrainischen Devisenmarkt gekauft wurden. In den ersten drei Jahren sollte die Hauptschuld aus eigenen Fremdwährungsmitteln bezahlt werden. Ab dem vierten Jahr aus Fremdwährungsmitteln, die auf dem ukrainischen Devisenmarkt gekauft wurden.
Die vorzeitige Rückzahlung von Auslandskrediten ist nicht zulässig.
Die Änderungen wurden durch den Beschluss der NBU Nr. 77 vom 20. Juni 2023 "Über die Änderung des Beschlusses des Vorstands der Nationalbank der Ukraine Nr. 18" eingeführt.
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