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Ukraine: Investitionsrecht
Hinweis: Der Geschäftsverkehr mit der Ukraine ist wegen des Krieges eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage jederzeit kurzfristig ändern kann.
Zur Gewinnung von Investoren wurden in der Ukraine verschiedene Fördermaßnahmen beschlossen.
16.07.2024
Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov
Gesetzliche Garantien
Das Gesetz Nr. 93/96-WR über das Regime der Auslandsinvestitionen (Закон про інвестиційну діяльність; im Folgenden: AuslInvG) enthält eine Reihe von Garantien für ausländische Investoren. So sind ausländische Investoren vor Gesetzesänderungen für eine Laufzeit von zehn Jahren geschützt. Das bedeutet, sie können sich auf das geltende Gesetz zum Zeitpunkt der Vornahme der Investition berufen (Art. 8 AuslInvG). Allerdings gilt dies nicht für Änderungen unter anderem im Bereich des Steuerrechts. Darüber hinaus ist es verboten, ausländische Investitionen zu verstaatlichen (Art. 9 AuslInvG). Ferner sieht das Gesetz Schadensersatz für Handlungen, Untätigkeit oder einer unangemessenen Erfüllung der Aufgaben durch staatliche Stellen und Amtsträger vor, in deren Folge der Investor einen Schaden erleidet.
Soweit keine abweichenden internationalen Verpflichtungen oder anders lautende gesetzliche Regelungen bestehen, garantiert Artikel 11 AuslInvG ausländischen Investoren das Recht, bei Beendigung ihrer Investitionstätigkeit in der Ukraine innerhalb von sechs Monaten ihre Investition zollfrei in Natura oder in der Währung der Investition zurückzuführen. Ferner garantiert Artikel 12 AuslInvG, dass ausländische Investoren ihre Gewinne nach erfolgter Zahlung von Steuern und Abgaben ungehindert und unverzüglich ins Ausland transferieren können.
Förderprogramm zur Schaffung von Industrieparks
Das Gesetz Nr. 5018-VI über Industrieparks (Закон про індустріальні парки) soll neue Investoren anlocken und zur Modernisierung der Wirtschaft durch neue Technologien beitragen. Industrieparks (industrialni parky) werden demnach für eine Dauer von mindestens 30 Jahren auf einer Fläche von 15 bis 700 Hektar gegründet und sollen insbesondere die folgenden Branchen fördern: Verarbeitungsindustrie, Forschung und Entwicklung, Information und Telekommunikation, Behandlung von Industrie-und/oder Haushaltsabfällen.
Das Gesetz sieht für Unternehmen, die sich in Industrieparks niederlassen günstige Bedingungen vor: Die Möglichkeit der Gewährung von zinslosen Darlehen, Subventionen und die Entschädigung bei Kreditsätzen. Ferner können Ausrüstung und Materialien, die für den Betrieb eines Industrieparks notwendig sind, aus dem Ausland frei von Zollgebühren eingeführt werden. Des Weiteren ist eine Kostenentschädigung beim Anschluss an Ver- und Entsorgungsleistungen und bei Verbindung von Fernstraßen möglich.
Public-Private-Partnership
Das Gesetz Nr. 2404-VI zu Public-Private Partnership (Закон Про державно-приватне партнерство; im Folgenden: PPP-Gesetz) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Public Private Partnerships (PPP; deržavno-pryvatne partnerstvo) fest. Das Gesetz sieht folgende PPP-Investitionsmodelle vor:
Im Einzelfall wird das Modell vom öffentlichen Partner festgelegt. Die Projektlaufzeit kann 5 bis 50 Jahre betragen. PPP-Projekte können insbesondere in folgenden Bereichen durchgeführt werden (Art. 4): Erkundung und Förderung von Bodenschätzen; Heizungssektor und Erdgasversorgung; Straßen-, Brücken- und Tunnelbau, U-Bahn-Bau, Fluss- und Seehäfen und ihre Infrastruktur; Maschinenbau; Wasserwirtschaft; Gesundheitswesen; Tourismus, Kultur und Sport; Stromerzeugung und -versorgung; Immobilienverwaltung; Abfallwirtschaft; Produktion.
Staatliche Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen
Das Gesetz Nr. 4618-VI über die Entwicklung und die staatliche Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (Закон про розвиток та державну підтримку малого і середнього підприємництва в Україні) bezweckt:
- die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen,
- die Schaffung von günstigen Bedingungen für deren Entwicklung, die Förderung der Investitions- und Innovationstätigkeit,
- die Unterstützung bei der Markterschließung im In- und Ausland sowie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.
So können kleine und mittlere Unternehmen unter anderem vom vereinfachten Steuerverfahren, der Unterstützung bei Beschaffung von Krediten, der Berücksichtigung bei Ausschreibungen, der Vereinfachung und Verkürzung von Genehmigungsverfahren sowie von Subventionen profitieren (Art. 4, 15 ff.). Von der staatlichen Förderung sind allerdings unter anderem Nichtansässige ausgenommen sowie eine Reihe von weiteren Wirtschaftszweigen (Art. 13).
Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang
Das Gesetz Nr. 1116-IX über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang in der Ukraine soll günstige Bedingungen für Investitionen von Großinvestoren schaffen (Investitionsprojekte deren Wert einen Betrag von 12 Millionen überschreitet). Die staatliche Förderung kann in einem Gesamtumfang von bis zu 30 Prozent des geplanten Umfangs der Investition, die durch einen speziellen Vertrag festgelegt worden ist, gefördert werden. Ferner kann der Großinvestor für die Dauer von fünf Jahren von der Körperschaftsteuer befreiet werden. Weitere Erleichterungen gelten für die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für neue Ausstattung und das jeweilige Zubehör, die der Umsetzung des Investitionsprojektes dienen.
Weitere Informationen
Mehr Informationen zum Thema "Investieren in der Ukraine" bietet die ukrainische Investitionsagentur UkraineInvest in dem Guide für Investitionsprojekte in beträchtlichem Umfang. Einen weitreichenden Überblick über alle außenwirtschaftlichen Aspekte des Wiederaufbaus des Landes bietet GTAI unter Wiederaufbau in der Ukraine.