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Rechtsbericht | Ukraine | Devisenrecht

Ukraine lockert Währungsbeschränkungen weiter

Die Nationalbank der Ukraine (NBU) lockert Devisenbeschränkungen für ukrainische E-Commerce-Unternehmen, verschärft aber einige Vorschriften für Zinszahlungen auf Eurobonds.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 10. September 2024 hat die NBU geltende Devisenbeschränkungen erneut geändert. Damit setzt die NBU ihren Kurs fort und lockert etappenweise die Beschränkungen, die zu Beginn des Krieges durch die NBU-Verordnung Nr. 18 vom 24. Februar 2022 eingeführt wurden. Gleichzeitig wurden einige Beschränkungen verschärft, um unkontrollierten Devisenabfluss aus dem Land zu verhindern. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:

Ukrainische E-Commerce-Unternehmen zahlen Mehrwertsteuer in der EU

NBU ermöglicht es in der Ukraine ansässigen E-Commerce-Unternehmen, Fremdwährungen ins Ausland zu kaufen und zu transferieren, um die Mehrwertsteuer auf Transaktionen zu bezahlen, die den Kauf von Waren ukrainischer Hersteller durch Verbraucher aus EU-Ländern betreffen. Voraussetzung ist, dass das E-Commerce-Unternehmen als Steuerzahler in der EU registriert ist. Nach Angaben der NBU soll dies vor allem kleinen und mittleren Unternehmen in der Ukraine helfen, ihre eigenen Produkte über europäische Handelsplattformen auf dem EU-Markt zu vermarkten.

Kuponzahlungen aus Eurobonds sind verrechenbar

Bereits im Mai und Juli 2024 ermöglichte die NBU die Rückzahlung von regelmäßigen Zinszahlungen (Kuponzahlungen) aus Eurobonds an ausländische Unternehmen. Die neue Verordnung passt die Rückzahlungsvoraussetzungen an die aktuelle Situation an.

Voraussetzung ist, dass die Eurobonds zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 9. Juli 2024 bezahlt wurden. Zudem muss das Unternehmen über die entsprechende Fremdwährung verfügen, um solche Rückzahlungen tätigen zu können. Dabei darf das Unternehmen die Fremdwährung nicht von einem Gebietsansässigen in Form eines Darlehens oder Kredits geliehen haben.

Darüber hinaus darf die Transaktion nur von Unternehmen durchgeführt werden, die in den letzten 12 Monaten keine Fälle von unvollständiger Devisenkontrolle vor dem Transaktionsdatum hatten. So sollen unproduktive Kapitalabflüsse aus dem Land verhindert werden. Gleichzeitig sollen ansässige Unternehmen ihre Einnahmen aus dem Auslandgeschäft wieder in nationaler Währung im Land reinvestieren.

Zahlungen ins Ausland für Bankmetalle werden verschärft

Die Verschärfung gilt für Zahlungen ins Ausland mit Zahlungskarten, die von ukrainischen Banken auf Fremdwährungskonten ausgestellt werden. Diese können für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Die neue Verordnung sieht ein Limit für Zahlungen mit den genannten Karten für sogenannte Bankmetalle vor. Dies betrifft insbesondere:

  • Edelsteine, Metalle, Schmuck;
  • Uhren, Schmuck und Silberwaren;
  • Münzen und Briefmarken.

Das Limit für solche Zahlungen wurde von der NBU auf 100.000 Hrywnja (umgerechnet etwa 2.185 Euro) festgelegt. Die Nationalbank hat diese Maßnahme ergriffen, nachdem eine interne Analyse ergeben hat, dass es vermehrt Versuche gab, die geltenden Beschränkungen zu umgehen.

CO2 - Emissionsgebühren können beglichen werden

Die neue Verordnung der NBU ermöglicht staatlichen Unternehmen den Kauf von Fremdwährungen zur Deckung von Kohlendioxidemissionen (CO2). Sie können Fremdwährungen nicht nur kaufen, sondern auch an Nichtansässige transferieren, um die Quote zur Deckung oder Kompensation im Zusammenhang mit dem Flugverkehr zu erwerben. Dies ermöglicht weiterhin den Lufttransport ins Ausland und in die Ukraine.

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