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Corporate Transparency Act vor dem Obersten Gerichtshof der USA
Die US-Regierung hat Ende letzten Jahres einen Antrag auf Aussetzung der landesweiten einstweiligen Verfügung gegen den Corporate Transparency Act beim US-Supreme Court gestellt.
07.01.2025
Von Jan Sebisch | Bonn
Der Corporate Transparency Act (CTA) verpflichtet eine Vielzahl von Unternehmen, dem US-Finanzministerium Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu melden.
Am 3. Dezember 2024 hat allerdings das US-Bezirksgericht des östlichen Bezirks von Texas im Fall Texas Top Cop Shop, Inc., et al. v. Garland, et festgestellt, dass der CTA wahrscheinlich die Befugnisse des Kongresses überschreitet beziehungsweise verfassungswidrig ist, und eine landesweite einstweilige Verfügung gegen die Durchsetzung des CTA erlassen, einschließlich der Beneficial Ownership Information Reporting Rule (BOI Reporting Rule).
Das US-Justizministerium hat nunmehr am 31. Dezember 2024 beim Obersten Gerichtshof der USA einen Eilantrag gestellt, in dem es ihn aufforderte, die einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts auszusetzen, die die US-Regierung daran hindert, den CTA und seine Anforderungen an die Meldung von Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer durchzusetzen. Das US-Justizministerium ist unter anderem der Ansicht, dass der CTA den Beklagten nur minimale Belastungen auferlege, während die universelle einstweilige Verfügung des Gerichts der US-Bundesregierung in mehrfacher Hinsicht irreparablen Schaden zufüge.
Der Oberste Gerichtshof hat der Klägerin Zeit bis zum 10. Januar 2025 (16 Uhr) gegeben beziehungsweise eine Frist eingeräumt, um auf den Antrag des US-Justizministeriums zu erwidern.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsmeldung Meldepflichten des Corporate Transparency Act vorerst ausgesetzt
- GTAI-Rechtsbericht Das US-amerikanische Unternehmenstransparenzgesetz