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Rechtsbericht | USA | Steuerrecht

Besteuerung von nicht-ansässigen Ausländern in den USA

Grundsätzlich werden nicht-ansässige Ausländer nur mit dem Einkommen besteuert, das aus den USA stammt.

Von Jan Sebisch | Bonn

Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 8. Juni 2022 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Januar 2024.

Grundlagen

Wenn es um natürliche Personen geht, folgen die Vereinigten Staaten im Gegensatz zu vielen anderen Ländern einem auf der US-Staatsbürgerschaft basierenden Steuermodell (US Citizenship-based tax model) und nicht einem auf dem Wohnsitz basierenden Steuermodell (residence-based tax model).

Die Einkommensteuer erfasst das weltweite Einkommen (unbeschränkte Steuerpflicht) von US-Staatsangehörigen (citizens) sowie natürlichen Personen, die als in den USA steuerlich ansässig angesehen werden (lawful permanent residents) oder die den substantial presence test bestehen. Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer natürlicher Personen auf Bundesebene (federal income tax on individuals) ist dabei Title 26, Subtitle A des Internal Revenue Code (IRC).

Neben der Einkommensbesteuerung auf Bundesebene (federal income tax) kann eine Einkommensbesteuerung auf Ebene der verschiedenen Bundesstaaten (state income tax) und auch auf lokaler Ebene, durch die Städte oder Gemeinden (local income tax) stattfinden.

Nicht in den USA ansässige Ausländer (nonresident aliens) werden grundsätzlich nur mit dem Einkommen besteuert, das aus den USA stammt (beschränkte Steuerpflicht).

Substantial Presence Test

Nichtansässige Ausländer unterliegen nicht der US-Besteuerung ihres weltweiten Einkommens, wenn sie nicht unter den sogenannten substantial presence test (Sec. 7701 (b) IRC) fallen. Ein Ausländer, der den Test erfüllt, gilt als resident alien für steuerliche Zwecke und ist dementsprechend mit seinem Welteinkommen in den USA steuerpflichtig. Der substantial presence test ist erfüllt, wenn sich ein Ausländer mindestens 31 Tage während des Veranlagungsjahres in den USA aufhält und die Summe seiner Anwesenheitstage im Veranlagungsjahr zuzüglich 1/3 der Anzahl der Anwesenheitstage im Vorjahr und zuzüglich 1/6 der Anzahl der Anwesenheitstage im Jahr davor mindestens 183 Tage beträgt. Im Hinblick auf die Anwesenheitstage ist zu beachten, das als Aufenthaltstag in den USA grundsätzlich jeder Tag gilt, an dem eine Person zu irgendeinem Zeitpunkt physisch in den USA anwesend war (eine Ausnahme stellen zum Beispiel Transitaufenthalte von weniger als 24 Stunden dar).

Trotz Erfüllung des substantial presence test kann ein nicht-ansässiger Ausländer als nicht unbeschränkt steuerpflichtig gelten, wenn sich die Person im Jahr weniger als 183 Tage in den Vereinigten Staaten aufhält, und festgestellt wird, dass die Person für das laufende Jahr einen steuerlichen Wohnsitz im Ausland hat und zu dem anderen Land eine engere Verbindung als zu den Vereinigten Staaten aufweist (Sec. 7701 IRC).

Einkommen aus den USA

Nicht in den USA ansässige Ausländer (nonresident aliens) werden nur mit dem Einkommen besteuert, das aus den USA stammt. Als nonresident aliens gelten natürliche Personen, die weder US-Staatsangehöriger sind noch als resident alien eingestuft werden. In diesem Rahmen ist als steuerlicher Anknüpfungspunkt das sogenannte effectively connected income (ECI) und das sogenannte fixed, determinable, annual or periodical (FDAP)- Einkommen zu beachten.

ECI-Einkommen

ECI bezieht sich auf Einkünfte, die mit einem US-trade oder business beziehungsweise einer in den USA ausgeübten selbständigen oder nicht-selbständigen Geschäftstätigkeit verbunden sind. Diese Definition ist sehr weit gefasst. Eine feste Geschäftseinrichtung ist nicht erforderlich. ECI liegt zum Beispiel grundsätzlich bei der Erbringung von persönlichen Dienstleistungen vor. Die Besteuerung von ECI erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen.

FDAP-Einkommen

Bei FDAP-Einkünften handelt es sich im Wesentlichen um passive Einkünfte. Hierunter fallen zum Beispiel Dividenden, die von einer US-Corporation ausgezahlt werden oder Einkünfte von beweglichen Wirtschaftsgütern, die sich in den USA befinden. Der Zahlende (withholding agent) hat in diesen Fällen eine Quellensteuer von 30 Prozent einzubehalten. Durch die Einbehaltung der Quellensteuer ist die Steuerpflicht in den USA erfüllt und die Abgabe einer US-Steuererklärung durch die beschränkt steuerpflichtige Person nicht notwendig.

In Bezug auf das FDAP-Einkommen sind die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Deutschland-USA zu beachten. Nach dem DBA wird unter anderem auf Zins- und Lizenzzahlungen an einem in Deutschland ansässigen Empfänger keine Quellensteuer erhoben. Auch für Dividenden kommen abgemildert Quellensteuersätze zum Tragen.

Hinsichtlich der ermäßigten Steuersätze hat der Abzugsberechtigte jedoch zu dokumentieren (zum Beispiel bei natürlichen Personen durch das W-8BEN- Formular), woraus sich die Berechtigung zur Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes ergibt.

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