Recht kompakt | USA | Steuerrecht
USA: Steuerrecht
Die Finanzverfassung der USA ist durch eine föderalistische Struktur geprägt.
08.04.2024
Von Jan Sebisch | Bonn
Die Steuerhoheit ist in den USA auf Bund, Bundesstaaten und Gemeinden aufgeteilt. Somit besteht die Möglichkeit, dass Steuern sowohl beim Bund (Federal Taxes), bei den Bundesstaaten (State Taxes) und auf der lokalen Ebene der Städte und Gemeinden (Local Taxes) kumulativ anfallen.
Zuständig für die Verwaltung der Bundessteuern sind das US-Bundesfinanzministerium (Treasury Department) und die diesem nachgeordnete Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS). Rechtsgrundlage für die Besteuerung auf Bundesebene ist der Internal Revenue Code (IRC). Der IRC regelt die Einkommensbesteuerung für natürliche Personen und Körperschaften. Ferner finden sich im IRC unter anderem auch Regelungen zum Steuerstrafrecht und dem Steuerverwaltungsrecht auf Bundesebene.
Weiterführende Informationen in Bezug auf die Grundlagen des US-Steuerrechts enthält der GTAI-Rechtsbericht Grundlagen des US-amerikanischen Steuerrechts.
Besteuerung von natürlichen Personen
Auf Bundesebene ist die Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer natürlicher Personen Titel 26, Untertitel A, des IRC. Wie in Deutschland unterscheidet das US-amerikanische Steuerrecht zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. Die Einkommensteuer erfasst das weltweite Einkommen von Steuerinländern. Als Steuerinländer gelten natürliche Personen, die die US-Staatsangehörigkeit besitzen (citizens) oder als in den USA steuerlich ansässig angesehen werden (resident aliens).
Weiterführende Informationen bezüglich der Besteuerung von natürlichen Personen in den USA enthält der GTAI-Rechtsbericht Besteuerung auf US-Bundesebene.
Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Auf Bundesebene erheben die USA eine der deutschen Körperschaftsteuer ähnliche Einkommensteuer für Körperschaften. Ein spezielles Körperschaftsteuergesetz existiert nicht. Die Regelungen für die Besteuerung von Körperschaften finden sich im IRC.
In den USA tätige Gesellschaften können auf dem IRS-Formular 8832 ihre Gesellschaftsform ankreuzen (Entity Classification System). Diese Regelung gilt für alle Gesellschaften, die einen US-steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt haben (US-Gesellschaften und ausländische Gesellschaften). Für einige Rechtsformen ist die Besteuerung als Körperschaft allerdings zwingend vorgesehen (per se corporation).
Weiterführende Informationen in Bezug auf die Besteuerung von Gesellschaften finden sich in den GTAI-Rechtsberichten Besteuerung von Kapitalgesellschaften in den USA und Besteuerung von Personengesellschaften in den USA.
Sales and Use Tax statt Umsatzsteuer
Eine bundeseinheitliche Umsatzsteuer existiert in den USA nicht. Stattdessen erheben die einzelnen Bundesstaaten eine sogenannte sales and use tax, deren Höhe zwischen den Bundesstaaten erheblich variiert.
Weiterführende Informationen in Bezug auf die sales and use tax finden Sie im GTAI-Rechtsbericht Besteuerung in den US-Bundesstaaten.
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht das Abkommen vom 20. August 1989 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (DBA), das am 21. August 1991 in Kraft getreten ist. Das Änderungsprotokoll ist am 28. Dezember 2008 in Kraft getreten und findet grundsätzlich ab dem 1. Januar 2008 Anwendung.