Zollmeldung USA Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
USA – Ausnahmen von der Deklarationspflicht für pflanzliche Produkte – Lacey Act
20.07.2018
Bonn (GTAI) – Bonn (GTAI) – Das Amt für Tier- und Pflanzenschutz (Animal and Plant Health Inspection Service – APHIS) will eine Ausnahmeregelung von der Deklarationspflicht für Importeure von Pflanzen und pflanzlichen Produkten (zum Beispiel Holz, Papier, Zellstoff) schaffen. Die Ausnahmeregelung soll Produkte betreffen, die nur einen sehr geringen Anteil pflanzlicher Materialien enthalten oder nur als Verpackungsmaterial zum Transport oder Schutz eines anderen Produktes eingesetzt werden und betroffenen Importeuren die Handhabung der Deklarationspflicht erleichtern (de minimis exception).
Ferner will das Amt für Tier- und Pflanzenschutz eine Frist von drei Tagen ab dem Zeitpunkt der Einfuhr festsetzen, innerhalb derer die Erklärung vorgelegt werden muss.
Ein Vorschlag für einen entsprechenden Erlass ist im Gesetzblatt vom 9. Juli 2018 veröffentlicht. Kommentare und Hinweise zu dem Vorschlag können Unternehmen bis zum 7. September 2018 in das Federal eRulemaking Portal einstellen.
Die Deklarationspflicht für amerikanische Importeure zahlreicher Pflanzen und aus Pflanzen hergestellter Produkte gilt bereits seit Dezember 2008. Das Amt für Tier- und Pflanzenschutz verlangt eine Einfuhrerklärung, in der unter anderem der wissenschaftliche Name und das Ursprungsland der Pflanzen oder verarbeiteten Pflanzen erscheinen müssen. Die Vorschrift ist Bestandteil des im Frühsommer 2008 revidierten „Lacey Act“ zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren, Fischen und Pflanzen. US-Importeure benötigen unter Umständen die Hilfe ihrer ausländischen Lieferanten, um die Erklärung ausfertigen zu können. (BS)