Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle, Zusatzzölle, Antidumpingzölle
In den USA gelten Regelzölle, Antidumpingzölle und Zusatzzölle zum Schutz der nationalen Sicherheit und vor unlauteren Handelspraktiken.
17.07.2023
Von Susanne Scholl | Bonn
Grundlage für die Berechnung des im Rahmen einer Einfuhr zu entrichtenden Zolls ist der Zolltarif.
Der Zolltarif (Harmonized Tarif Schedule of the United States - HTSUS) ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut (97 Zolltarifkapitel).
Die Zollsätze für Waren mit Ursprung in WTO-Ländern (zum Beispiel EU-Länder) sind aus der Spalte 1 "General" ersichtlich, aus der Spalte 1 "Special" gehen begünstigte Zollsätze hervor (zum Beispiel für Waren mit Ursprung in der NAFTA beziehungsweise dem Nachfolger United States-Mexico-Canada-Agreement - USMCA oder Entwicklungsländern).
In Spalte 2 sind Zölle aufgeführt, die für Waren mit Ursprung in Kuba, Nordkorea, Russland und Belarus gelten.
Das Zollniveau ist niedrig. Zollfreiheit ist für einige Produkte des landwirtschaftlichen Bereiches (Kapitel 1 - 24) und im gewerblichen Bereich zum Beispiel für Produkte aus dem Bereich der Maschinen und Apparate sowie der elektrotechnischen Waren (Kapitel 84 und 85) vorgesehen.
Außer den international vereinbarten 97 Zolltarifkapiteln (Kapitel 1 bis 97, Kap. 77 offen) weist der Zolltarif zusätzlich die Kapitel 98 und 99 auf.
Kapitel 98 beinhaltet Regelungen für Waren, die einer Sonderbehandlung unterliegen (zum Beispiel wiedereingeführte oder vorübergehend eingeführte Waren, Zollbefreiungen, Reisegerät, Umzugsgut, Muster, nicht kommerzielle Einfuhren mit geringem Wert). In Kapitel 99 sind Waren erfasst, für die eine zeitlich befristete Zollregelung gilt (Kontingentwaren, ausgleichszoll- oder schutzzollpflichtige Waren - zum Beispiel Zusatzzollregelungen für Produkte mit Ursprung in China).
Bemessungsgrundlage für den Zollwert ist im Regelfall der Transaktionswert der eingeführten Waren, in den USA entspricht dieser dem FOB-Wert ("Free On Board"). Hinzu kommen gemäß 19 CFR § 152.103 (b) zum Beispiel Ingenieurskosten, Werkzeugkosten oder Kosten für Zusatzkomponenten ("assists"), sofern sie nicht im gezahlten oder zu zahlenden Preis inbegriffen sind.
US-Importeure können in einigen Fällen bei mehrstufigen grenzüberschreitenden Verkäufen in die USA als Zollwert den Preis zugrunde legen, der für einen ersten oder anderen früheren Verkauf vor Einfuhr der Waren gezahlt wurde (First Sale Rule). Die Zollbehörde prüft dann eingehend, ob alle Voraussetzungen für die Nutzung der Regel erfüllt sind. Sie hat Informationen zur First Sale Rule veröffentlicht.
In der EU ist die First Sale Rule seit dem 1. Januar 2018 abgeschafft.
Zusatzzölle Stahl, Aluminium, Produkte aus China
Seit Juni 2018 erheben die USA neben den Regelzöllen zusätzliche Zölle von zehn und 25 Prozent auf Produkte aus Aluminium und Stahl aus allen Ländern. Grund war eine Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit wegen übermäßiger Importe von Stahl- und Aluminiumprodukten. Gesetzliche Grundlage ist Abschnitt 232 des Trade Expansion Act of 1962.
USA und EU hatten Ende Oktober 2021 eine Einigung zu den Zusatzzöllen erzielt. Diese ermöglicht seit dem 1. Januar 2022 die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumprodukten aus der EU in den USA innerhalb von Zollkontingenten.
Zur Stärkung ihrer Wirtschaftspartnerschaft hatten USA und EU im Herbst 2021 begonnen, eine Globale Vereinbarung über nachhaltigen Stahl und Aluminium zu verhandeln. Die Verhandlungen sollen 2023 abgeschlossen werden.
Seit 2018 gelten zusätzliche Zölle (Schutzzölle), derzeit von 7,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf Produkte mit Ursprung in China wegen unfairer Handelspraktiken Chinas. Gesetzliche Grundlage ist Abschnitt 301 des Trade Act of 1974. Seit Einführung der Zölle hat die Regierung zahlreiche Ausnahmen gewährt.
Die Zölle sind aus dem US-Zolltarif HTSUS in Kapitel 99, Unterkapitel III ersichtlich. Die betroffenen Produkte sind in Hinweis 20 aufgeführt.
Die US-Handelsbeauftragte hat eine Übersicht über Schutzzölle und Ausnahmen veröffentlicht.
Zusatzzölle im WTO-Streit Boeing-Airbus
Im WTO-Streit um unerlaubte Subventionen an die Flugzeughersteller Boeing und Airbus hatten die USA seit Oktober 2019 Zusatzzölle von 15 und 25 Prozent im Wert von 7,5 Milliarden US Dollar mit Ursprung in der EU erhoben. Im Gegenzug hatte die Europäische Union seit November 2020 auf die Einfuhr von zahlreichen Waren aus den USA ebenfalls von der WTO genehmigte Zusatzzölle erhoben.
Während eines Gipfeltreffens in Brüssel am 15. Juni 2021 einigten sich die Parteien auf eine "Waffenruhe": Beide Seiten verzichten für fünf Jahre auf die Erhebung der Zölle und finden in diesem Zeitraum eine dauerhafte Lösung. Die Parteien einigten sich auf ein Übereinkommen für den Luftfahrtsektor zur Vermeidung von Eskalationen solcher Konflikte und für die gegenseitige Unterstützung gegenüber dem Wettbewerb Chinas.
Im Dezember 2022 traf sich erstmalig eine Arbeitsgruppe "Große Zivilflugzeuge" der USA und der EU. Sie soll eine Verteidigung der Rechte von Arbeitnehmern und Unternehmen der Luft- und Raumfahrt gegen die nicht-marktwirtschaftliche Politik Chinas sicherstellen.
Zusatzzölle wegen Digitalsteuern
Im Juni 2020 stellte der damalige Handelsbeauftragte Robert Lighthizer fest, dass von Österreich, Indien, Italien, Spanien, der Türkei, dem Vereinigten Königreich erhobene oder geplante Digitalsteuern nicht mit internationalem Steuerrecht vereinbar sind, US-Digitalunternehmen diskriminieren und daher unter Abschnitt 301 des "Trade Act of 1974" fallen.
Nach dem Regierungswechsel kündigte die neue US-Handelsbeauftragte Katherine Tai im Frühjahr 2021 die Möglichkeit zusätzlicher Zölle von 25 Prozent auf Produkte aus den betroffenen Ländern an. Nach Abschluss der section 301-Untersuchung im Juni 2021 blieben diese jedoch für 180 Tage ausgesetzt. Im November 2021 beendete Tai das Verfahren.
Antidumpingzölle
Die Zollbehörde hat eine Übersicht über laufende Antidumpingverfahren und betroffene Produkte veröffentlicht.
Häufig gestellte Fragen zum Thema sind ebenfalls veröffentlicht.
Weitere Details zu Antidumpingverfahren finden Sie auf unserer Internetseite.