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Rechtsbericht | Venezuela | Gewerblicher Rechtsschutz

Verlängerung des Markenschutzes in Venezuela

Die Frist für die Erneuerung der Markeneintragung in Venezuela beginnt im März 2023. 

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 20. Februar 2018 veröffentlichte die für die Markeneintragung in Venezuela zuständige Behörde (Servicio Autónomo de Propiedad Intelectual - SAPI) eine offizielle Erklärung auf ihrer Website (Renovacion y Vigencia de los Registros Marcarios), in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass alle nach dem 17. September 2008 erteilten Marken für einen Zeitraum von 15 Jahren gültig sind. Das heißt, dass die ab diesem Datum erteilten Markeneintragungen im September 2023 ablaufen.

Nach venezolanischem Recht können solche Eintragungen um den gleichen Zeitraum verlängert werden. Der Markeninhaber muss innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Eintragung einen Antrag auf Verlängerung bei der zuständigen Behörde (SAPI) stellen. Dies bedeutet, dass Anträge auf Verlängerung bereits ab März 2023 gestellt werden müssen. Wird die Markeneintragung in Venezuela nicht verlängert, kann dies zum vollständigen Verlust der damit verbundenen Rechte führen.

Die Frage der Frist für die Markeneintragung ist in Venezuela seit 2006 ein rechtlich umstrittenes Thema. Im April 2006 kündigte Venezuela seinen Austritt aus der Andengemeinschaft (CAN) an, der das Land seit 1973 angehörte. Dies hatte unter anderem eine Debatte über den gewerblichen Rechtsschutz zur Folge. Die CAN-Normen, insbesondere der Beschluss 486, sahen eine 10-jährige Frist für die Eintragung vor. Mit dem Austritt Venezuelas aus der Andengemeinschaft ist diese Norm nicht mehr gültig. Infolgedessen ist das Gesetz über gewerbliches Eigentum von 1955 wieder in Kraft getreten, das eine 15-jährige Frist für die Eintragung von Marken vorsieht (Art. 30 und 31 IPL).

Die Anwendung der im früheren venezolanischen Gesetz vorgesehenen Frist wird von der SAPI bestätigt und kann auf ihrer offiziellen Website eingesehen werden.

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