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VAE führen erstmals Körperschaftsteuer ein

Mit Wirkung vom 1. Juni 2023 werden alle Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten zum ersten Mal verpflichtet sein, eine Körperschaftsteuer zu zahlen.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Die bereits seit Januar 2022 geplante Einführung der Körperschaftsteuer hat das emiratische Finanzministerium am 19. Mai 2022 mit einem Beschluss nun offiziell auf den Weg gebracht. An diesem Tag endete die Frist zur Abgabe von Kommentaren und Änderungsvorschlägen zum geplanten Gesetz. Der Gesetzentwurf und die Durchführungsbestimmungen dazu sollen in Kürze veröffentlicht werden.

Unternehmen aus den VAE und ausländische Unternehmen, die eine ständige Niederlassung in den VAE (beispielsweise einen Ort der Geschäftsführung, eine Zweigstelle oder ein Büro) mit einem zu versteuernden Einkommen von mindestens 375.000 AED (ca. 95.000 Euro) haben, müssen ab Mitte des nächsten Jahres einen Basis-Körperschaftsteuersatz von 9 Prozent zahlen.

Für große multinationale Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 750 Mio. Euro an weltweiten Einnahmen soll ein erhöhter Steuersatz von 15 Prozent gelten.

Die neue Körperschaftsteuerregelung gilt nicht für Personengesellschaften, die für die Zwecke der VAE-Körperschaftsteuer als "transparent" behandelt werden. Ausnahmen gelten unter anderem auch für regierungseigene Einrichtungen, die nicht kommerziellen Tätigkeiten nachgehen.

Unternehmen in Freihandelszonen können aber weiterhin von einer gänzlichen Befreiung von der Körperschaftsteuer profitieren.

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