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Zollmeldung Vereinigtes Königreich Zollgesetz und Zollverfahren

Sonderstatus für Nordirland

Eine Zollgrenze zwischen der EU und Nordirland besteht nicht. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Seit 1. Januar 2021 sind Zollförmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien zu beachten. Großbritannien umfasst England, Schottland und Wales. Für Nordirland gelten andere Regeln: Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sieht vor, dass Nordirland einen Sonderstatus erhält. Ziel ist es, die Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland offen zu halten. Nordirland bleibt deshalb de facto im EU-Zollgebiet und im Binnenmarkt für Waren.

Warensendungen nach Nordirland bleiben innergemeinschaftliche Lieferungen. Sie erfordern keine Ausfuhranmeldung, sondern weiterhin eine Intrastatmeldung. Erfolgt der Transport über Großbritannien, ist ein Versandverfahren notwendig.

Hier finden Sie nähere Informationen zu Warenverkehr EU-Nordirland

Warenverkehr zwischen Nordirland und Großbritannien

Im Warenverkehr zwischen Nordirland und Großbritannien sind hingegen Zollformalitäten zu beachten. Um die Auswirkungen auf den Handel möglichst gering zu halten, gibt es zahlreiche Vereinfachungen. Ergänzt wird das Nordirland-Protokoll durch das sogenannte Windsor Framework. Details enthält zudem der Leitfaden der britischen Regierung.

Es ist nicht möglich, Waren aus der EU über Nordirland nach GB zu befördern, um Zölle oder Zollformalitäten zu umgehen. Die zuständigen Behörden können Waren beschlagnahmen und Strafen verhängen.

 

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