Zollbericht WTO Internationale Handelsabkommen
Investment Facilitation auf der Zielgeraden
Transparenz und Verwaltungsvereinfachung bei grenzüberschreitenden Investitionen stehen im Zentrum des zur MC13 vorgestellten WTO-Abkommens über Investitionserleichterungen.
08.03.2024
Von Udo Sellhast | Berlin
Über sechs Jahre dauerte es von der Idee bis zum fertigen Text. Anlässlich der 13. WTO-Ministerkonferenz (MC13) stellten die rund 120 Teilnehmerstaaten das in zahlreichen Runden verhandelte plurilaterale Übereinkommen zur Erleichterung von Investitionen im Dienste der Entwicklung vor (Investment Facilitation for Development Agreement - kurz: IFDA). Das Abkommen muss noch in den WTO-Rahmen integriert werden. Es wird im Anschluss in Kraft treten, sobald mindestens 75 Mitglieder nach nationaler Ratifikation der WTO formell ihren Beitritt erklärt haben.
Anwendungsbereich und Inhalt des WTO-Abkommens über Investitionserleichterungen
Das IFDA behandelt Maßnahmen, die Vertragsstaaten in Bezug auf Investitionen ergreifen oder aufrechterhalten. Die Bereiche Marktzugang, Investitionsschutz und Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren nimmt das Abkommen allerdings explizit vom Anwendungsbereich aus.
Ein Schwerpunkt des IFDA liegt in der Gewährleistung eines transparenten Umfelds für Investoren aus anderen Staaten, möglichst durch Einrichtung einheitlicher Informationsportale, Anlaufstellen und Zuliefererdatenbanken. Für Verwaltungsverfahren enthält das Abkommen Vorgaben nach denen Anträge objektiv und zügig bearbeitet werden sollen.
Der Nachhaltigkeit von Investitionen dienen Verpflichtungen der Staaten, Investoren zur Einhaltung internationaler Standards verantwortlichen unternehmerischen Handelns und zur Korruptionsbekämpfung zu ermutigen.
Ausführliche Informationen und weiterführende Links enthält der GTAI-Bericht "Verhandlungen in der WTO über Investment Facilitation".
Stärkung von Investitionen in Entwicklungsländern
Besonders befördern möchten die Vertragsstaaten Investitionen in Entwicklungsländern und am wenigsten entwickelten Ländern. Diese erhalten daher mehr Zeit für die Implementierung, wenn sie eine Anforderung aus dem IFDA nicht ad hoc umsetzen können. Zudem können sie untersuchen, in welchen Bereichen sie Hilfe anderer Vertragsstaaten oder internationaler Organisationen zum nachhaltigen Aufbau eigener Kapazitäten in Anspruch nehmen möchten.
Bei bleibenden Umsetzungsschwierigkeiten kann sich das Land an das eigens bei der WTO für dieses Abkommen zu gründende Komitee für Investionserleichterungen (Committee for Investment Facilitation) richten. Das Komitee etabliert im Anschluss eine fünfköpfige Expertengruppe, die Lösungsempfehlungen abgibt. Das Komitee trifft daraufhin Maßnahmen, damit das Land die entsprechenden Kapazitäten nachhaltig erwirbt.