Zoll und Einfuhr kompakt - Türkei
Zoll und Einfuhr kompakt - Türkei gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Türkei gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Die Türkei hat mit zahlreichen Staaten Freihandelsabkommen geschlossen.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.
Antidumping- und Sonderzölle schützen die türkische Wirtschaft.
Es stehen mehrere Zollverfahren zur Verfügung.
Neben der Umsatzsteuer gibt es noch besondere Verbrauchsteuern auf viele Waren.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Zwischen der Türkei und der EU besteht eine Zollunion. Landwirtschaftliche Grunderzeugnisse und EGKS-Waren (Kohle und Stahl) werden von der Zollunion nicht erfasst.
Je nach Versandart gelten unterschiedliche Anmeldefristen.