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Zollbericht USA Exportkontrolle

Sonderfall US-Exportkontrollrecht

Einen Sonderfall bildet das US-Exportkontrollrecht. Dieses erhebt den Anspruch, auch außerhalb des Staatsgebietes der USA unmittelbar anwendbar zu sein.

Von Dr. Achim Kampf | Bonn

Es ist deshalb ein besonderes Augenmerk auf das US-Exportkontrollrecht zu richten, ob - auch wenn es sich um die Ausfuhr eines deutschen Unternehmens aus Deutschland handelt - US-amerikanische Exportkontrollvorschriften einschlägig sind und deshalb eine US-amerikanische Ausfuhrgenehmigung einzuholen ist.

Unter das US-Exportkontrollrecht fallende Güter

Dies betrifft im Bereich der Dual-Use-Güter (die den "Export Administration Regulations“ (ERA) unterfallen) den Re-Export von Gütern mit US-Ursprung ebenso wie im Ausland produzierte Güter, die mehr als 25 Prozent (bei bestimmten Lieferländern auch 10 Prozent) US-Komponenten beinhalten. Auch Güter, die im Ausland unter Verwendung sensibler US-Technologie oder Software hergestellt wurden, sind betroffen.

Bezüglich Rüstungsgüter ergibt sich eine Genehmigungspflicht für alle Waren mit US-Ursprung, die auf der United States Munitions List (USML) gelistet sind. Sie unterliegen auch dann einer Genehmigungspflicht, wenn sie Bauteil eines anderen Produktes sind und zwar unabhängig davon, ob wie hoch deren Anteil in diesem Produkt ist.

Die US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften

Darüber hinaus unterliegen US-Staatsangehörige sowie Inhaber einer US-amerikanischen Daueraufenthaltsberechtigung (“US Persons“) der US-Exportkontrolle für Dual-Use-Güter, wenn sie in irgendeiner Form an Handel mit solchen Gütern beteiligt sind, die von US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften erfasst sind. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Güter mit US-Ursprung oder bestimmten US-amerikanischen Anteilen handelt.

Rechtgrundlage für die Exportkontrolle von Dual-Use-Güter

Rechtgrundlage für die Exportkontrolle von Dual-Use-Güter sind die "Export Administration Regulations“ (EAR), von Rüstungsgütern die "International Traffic in Arms Regulations“ (ITAR).

Die Rechtsgrundlagen des US-amerikanischen Exportkontrollrechts sowie weitere instruktive Hinweise sind auf der Internetseite des Bureau of Industry and Security (BIS) abrufbar.

Zu beachten ist, dass auch das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene reformierte chinesische Exportkontrollrecht einen extraterritorialen Ansatz hat.

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