Rechtsbericht | USA | Steuerrecht
Besteuerung auf US-Bundesebene
Bei einer Geschäftstätigkeit in den USA müssen steuerliche Bestimmungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene beachtet werden.
17.01.2025
Von Jan Sebisch | Bonn
Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 23. Januar 2020 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit erforderlich - aktualisiert im Januar 2025.
Bundessteuern werden bundeseinheitlich, die Steuern der einzelnen Bundesstaaten und Gemeinden hingegen örtlich erhoben. Die wenig systematische Aufteilung der Steuerhoheit kann dazu führen, dass neben den US-Bundessteuern (Federal Taxes) auch die Steuern auf der Ebene der US-Bundesstaaten (State Taxes) und gegebenenfalls auf der lokalen Ebene der Städte und Gemeinden (Local Taxes) kumulativ anfallen.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die Besteuerung auf Bundesebene.
Steuern sind bundesweit zu beachten
Zuständig für die Verwaltung der Bundessteuern sind das US-Bundesfinanzministerium (Treasury Department) und die diesem nachgeordnete Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS).
Die Besteuerung auf Bundesebene erfolgt durch die
- Bundeseinkommensteuer (Federal Income Tax),
- Bundeskörperschaftsteuer (Federal Corporate Tax),
- Bundeserbschaft- und -schenkungsteuer (Federal Estate and Gift Taxes),
- Verbrauchsteuern (Federal Excise Taxes) und
- Bundessozialversicherung (Federal Social Insurance).
Besteuerung von natürlichen Personen richtet sich nach Steuerpflicht
Im Rahmen der US-Steuerpflicht unterliegen natürliche Personen der Einkommensbesteuerung auf Bundesebene (Federal Income Tax). Auf Bundesebene ist die Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer natürlicher Personen Titel 26, Untertitel A, des Internal Revenue Code (IRC). Wie in Deutschland unterscheidet das US-amerikanische Steuerrecht zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Die Einkommensteuer erfasst das weltweite Einkommen von Steuerinländern. Als Steuerinländer gelten natürliche Personen, die die US-Staatsangehörigkeit besitzen (citizens) oder als in den USA steuerlich ansässig angesehen werden (resident aliens). US-Staatsangehörige sind mit ihrem Welteinkommen in den USA, unabhängig von ihrem Wohnsitz, immer unbeschränkt steuerpflichtig. Dies gilt auch für natürliche Personen, die eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Permanent Resident Card, auch: Green Card) besitzen.
Ferner können Ausländer beim Vorliegen der Voraussetzungen des sogenannten substantial presence test (§ 7701 (b)(1)(A)(ii) IRC) als resident alien für steuerliche Zwecke gelten und in den USA mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig sein. Der substantial presence test ist dann erfüllt, wenn sich ein Ausländer mindestens 31 Tage während des Veranlagungsjahres in den USA aufhält und die Summe seiner Anwesenheitstage im Veranlagungsjahr zuzüglich 1/3 der Anzahl der Anwesenheitstage im Vorjahr und zuzüglich 1/6 der Anzahl der Anwesenheitstage im Jahr davor mindestens 183 Tage beträgt.
Beschränkte Steuerpflicht
Natürliche Personen, die nach den obigen Kriterien nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, werden als nonresident aliens nur mit dem Einkommen besteuert, das aus den USA stammt. In diesem Rahmen wird unterschieden zwischen Einkünften, die mit einer in den USA selbständigen oder nicht selbstständigen Geschäftstätigkeit effektiv verbunden sind (Effectively Connected Income) und anderen Einkommen aus US-Quellen (Fixed or Determinable, Annual or Periodic Income).
Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Die USA erheben auf Bundesebene eine der deutschen Körperschaftsteuer ähnliche Einkommensteuer für Körperschaften. Ein spezielles Körperschaftsteuergesetz existiert nicht. Die Regelungen für die Besteuerung von Körperschaften finden sich im IRC.
Check-the-box-Verfahren
Seit der Einführung der sogenannten check-the-box regulations (Treas. Reg. 301.7701-3) ist die steuerliche Einordnung von Körperschaften und Personengesellschaften nicht abhängig von den gesellschaftsrechtlichen und operativen Merkmalen einer Gesellschaft.
In den USA tätige Gesellschaften können auf dem IRS-Formular 8832 ihre Gesellschaftsform ankreuzen (Entity Classification System). Diese Regelung gilt für alle Gesellschaften, die einen US-steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt haben (US-Gesellschaften und ausländische Gesellschaften). Für einige Rechtsformen ist die Besteuerung als Körperschaft allerdings zwingend vorgesehen (per se corporation).
Unbeschränkt und beschränkte Steuerpflicht
In Bezug auf die unbeschränkte US-Steuerpflicht für Körperschaften knüpft das US-Steuerrecht an den Gründungsort an. Inländische Körperschaften (domestic corporations) unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der unbeschränkten US-Steuerpflicht.
Körperschaften, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen nur der US-Besteuerung, wenn sie Einkommen, das mit einer Geschäftstätigkeit in den USA effektiv verbunden ist, oder Einkommen aus US-Quellen erzielen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht das Abkommen vom 20. August 1989 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern (DBA), das am 21. August 1991 in Kraft getreten ist. Das Änderungsprotokoll findet grundsätzlich seit dem 1. Januar 2008 Anwendung.
Zum Thema:
- US-Department of Treasury und Internal Revenue Service (IRS)
- GTAI-Rechtsbericht Besteuerung in den US-Bundesstaaten