Zollbericht Vereinigtes Königreich Brexit
Brexit: Vereinigtes Königreich plant eigenes REACH System
Die neuen Regelungen gelten seit 1. Januar 2021. Es gibt Übergangsfristen. Die britische Regierung hat diese Fristen um drei Jahre verlängert.
02.01.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Mit dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 endete die Zugehörigkeit des Vereinigten Königreichs (VK) zum EU-Binnenmarkt und zur Zollunion. Am 1. Januar 2021 verlor REACH damit seine Gültigkeit im und für das Vereinigte Königreich. Seit diesem Zeitpunkt gibt es zwei unabhängige REACH-Systeme. Die Briten ersetzen das EU Regime mit einem eigenen UK REACH. Dazu wurden die bestehenden EU-Vorschriften in britisches Recht übernommen und um Übergangsregeln und -fristen ergänzt. Das neue UK REACH behält die Grundprinzipien des EU Systems bei.
Eine Verlängerung der Fristen ist in Planung
Aufgrund der komplexen Umstellung sah der ursprüngliche Zeitplan Fristen zur Registrierung bis Ende 2027 vor; abhängig von der Gefahrenklasse eines Stoffes und der Menge. Zwischenzeitlich führte die zuständige Behörde eine Konsultation durch, an der sich Unternehmen beteiligen konnten. Die Fragestellung der Konsultation betraf unter anderem eine Verlängerung der Fristen für die Übermittlung der vollständigen Dossiers. Im November 2022 kam die britische Regierung nach Auswertung aller Antworten zu dem Ergebnis, eine Verlängerung der Fristen vorzuschlagen. Um die vollständigen Dossiers zu übermitteln, werden die bestehenden Fristen um drei Jahre verlängert. Der gesamte Prozess muss bis Ende Oktober 2026, 2028 beziehungsweise 2030 abgeschlossen sein. Entscheidend für die Dauer der Frist sind die Gefahrenklasse eines Stoffes sowie die Menge.
Registrierungen werden in britisches System überführt
UK REACH sieht eine Besitzstandsklausel vor (Grandfathering). Bestehende Registrierungen britischer Unternehmen werden in das neue UK REACH überführt. Dazu ist es notwendig, der zuständigen britischen Behörde "Health and Safety Executive (HSE)“ bestimmte Basisinformationen bereitzustellen. Die Übermittlung erfolgt über das IT-System "Comply with UK REACH“. Die Frist hierfür war der 30. April 2021. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Informationen einzureichen. Erst danach beginnt die Frist, die vollständige Registrierung vorzunehmen. Die zu übermittelnden Informationen entsprechen weitgehend denen, die zurzeit im Rahmen des EU REACH Systems übermittelt werden müssen.
Änderungen für Importeure
Britische Unternehmen werden von Downstream Usern zu Importeuren. Damit gehen andere Verantwortlichkeiten einher. Vorherige Downstream User mit Sitz im VK, die Chemikalien aus der EU importieren, müssen sicherstellen, dass die Chemikalien eine gültige UK REACH Registrierung haben. Dazu müssen betroffene Unternehmen zunächst eine "Downstream User Import Notification (DUIN)“ bei der zuständigen Behörde HSE einreichen. Diese enthält die Information, dass der Import fortgeführt werden soll. Danach muss eine neue Registrierung vorgenommen werden. Unternehmen haben auch hierfür gemäß der Fristverlängerung länger Zeit als ursprünglich geplant.
Änderungen für Exporteure mit Sitz in der EU
Durch den Austritt der Briten aus der EU haben Unternehmen mit Sitz in der EU seit 1. Januar 2021 einen Drittlandstatus. Wer seine Produkte weiterhin nach Großbritannien exportieren möchte, hat zwei Möglichkeiten:
- EU-Lieferanten können einen Alleinvertreter ("Only Representative“) mit Sitz im Vereinigten Königreich beauftragen, um dann die bestehende Registrierung in das neue UK REACH zu überführen (Grandfathering).
- Alternativ können sie mit ihren Kunden vereinbaren, dass diese die Registrierung im neuen UK REACH System vornehmen. Dazu muss, wie oben beschrieben, eine "Downstream User Import Notification (DUIN)“ eingereicht werden und die Registrierung innerhalb der Übergangsfristen vollständig in das britische System überführt werden.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
Hinweis: Die Tabelle enthält eine Übersicht über die geänderten Fristen.
1. Januar 2021 | UK REACH tritt in Kraft |
30. April 2021 | Übermittlung von Basisinformationen an HSE, um bestehende REACH Registrierungen in das britische System zu überführen (Grandfathering) |
27. Oktober 2021 | Übermittlung einer „Downstream User Import Notification (DUIN)“ an HSE durch britische Unternehmen, die von Downstream Usern zu Importeuren werden |
27. Oktober 2026 | Übermittlung des vollständigen Dossiers für
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27. Oktober 2028 | Übermittlung des vollständigen Dossiers für
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27. Oktober 2030 | Übermittlung des vollständigen Dossiers für
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Keine Änderungen für Nordirland
Das Nordirlandprotokoll des Austrittsvertrags sieht einen Sonderstatuts für Nordirland vor. Nordirland wird in bestimmten Bereichen weiterhin dem EU-Binnenmarkt angehören. Die beschriebenen Änderungen in Bezug auf REACH gelten daher nicht für Nordirland. Waren können unter den bisher bestehenden Bedingungen nach Nordirland exportiert werden.
Weiterführende Informationen
- Handreichung der britischen Regierung zu UK REACH
- Health and Safety Executive (HSE) Informationen zum Grandfathering
- Health and Safety Executive (HSE) Informationen zu Downstream User Import Notification (DUIN)
- Ergebnisse der Konsultation