Zollbericht Botsuana Internationale Handelsabkommen
Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Botsuana und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
29.04.2024
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
- Mitglied in der WTO
- Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU)
- Mitglied der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC)
- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - SADC
- Tripartite und afrikanische Freihandelszone
- Präferenzen im Rahmen des APS und AGOA
- Bilaterale Handelsabkommen
- Weitere Mitgliedschaften
Mitglied in der WTO
Botsuana ist dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) bereits am 28. August 1987 beigetreten. Der WTO und somit der Nachfolgeorganisation des GATT gehört Botsuana seit dem 31. Mai 1995 an.
Weitere Informationen: Botsuana in der WTO
Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU)
Am 1. März 1970 trat das 1969 Southern African Customs Union (SACU) Agreement in Kraft. Die Zollunion des südlichen Afrika in ihrer heutigen Ausprägung geht jedoch auf das neu verhandelte SACU Agreement von 2002 zurück, das am 15. Juli 2004 in Kraft getreten ist. 2011 und 2013 erfolgten Ergänzungen zum Abkommen, die 2016 und 2017 in Kraft traten.
Es besteht ein gemeinsamer Zollaußentarif für Waren aus Drittländern, freier Warenverkehr innerhalb der SACU für von SACU-Mitgliedern hergestellte Waren sowie ein gemeinsamer Steuersatz. Ziele der Zollunion sind unter anderem die Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Steigerung eines fairen Wettbewerbs untereinander.
Mitglied der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC)
Botsuana gehört neben 15 weiteren afrikanischen Ländern der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community - SADC) an. Ziel der Gemeinschaft ist unter anderem die regionale Integration im Bereich Wirtschaft und Handel. Ein erster Schritt zur Erreichung des Ziels war die Schaffung einer SADC-Freihandelszone. Grundlage hierzu ist das in 2000 in Kraft getretene SADC-Handelsprotokoll, welches den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, die Reduzierung der Handelsbarrieren, einheitliche Ursprungsregeln sowie Vereinfachungen der Handelsabläufe innerhalb der SADC vorsieht. Mittelfristig soll die Freihandelszone in eine Zoll- und Währungsunion umgewandelt werden.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - SADC
Der Handel zwischen Botsuana und der Europäischen Union (EU) erfolgt auf der Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA). Neben Botsuana begünstigt das WPA noch folgende fünf der 16 SADC-Staaten: Namibia, Lesotho, Mosambik, Südafrika und Eswatini. Seit 2018 wenden alle Parteien das WPA vorläufig an, wobei das WPA zwischen der EU einerseits und Botsuana, Namibia, Südafrika und Lesotho andererseits bereits am 10. Oktober 2016 vorläufig in Kraft trat. Sobald alle Vertragsmitglieder das Abkommen ratifiziert haben, tritt es vollständig in Kraft.
Zur Liberalisierung des Warenhandels haben sich die Vertragsparteien auf gegenseitige Ursprungspräferenzen geeinigt, die sich aus den Ursprungsregeln des WPA ergeben. Das WPA sieht für zahlreiche Waren einen reduzierten Zollsatz oder sogar einen zoll- und kontingentfreien Zugang vor. Der verbesserte Marktzugang ist zugunsten der SADC-Staaten asymmetrisch gestaltet, sodass keines der sechs afrikanischen Länder das EU-Angebot zu 100 Prozent kompensieren muss.
Alle Zölle sind in den Anhängen I, II und III des WPA aufgeführt. Botsuana hat die Vergünstigungen, die es der EU gewährt, bereits in seinen Zolltarif integriert.
Weitere Informationen zum: SADC-EU-WPA
Tripartite und afrikanische Freihandelszone
Die Tripartite-Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), EAC (East African Community) und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Für das Inkrafttreten ist die Ratifizierung des Abkommens durch mindestens 14 Staaten erforderlich. Bisher haben elf Staaten die geschlossene Vereinbarung ratifiziert - darunter auch Botsuana.
Darüber hinaus hat Botsuana das Rahmenabkommen für die afrikanische Freihandelszone (AfCFTA) unterzeichnet und die Ratifizierungsurkunde am 19. Februar 2023 hinterlegt.
Präferenzen im Rahmen des APS und AGOA
Waren mit Ursprung in Botsuana können zudem bei der Einfuhr in einige Drittstaaten von einseitigen Zollpräferenzen profitieren. Als Begünstigter des Generalized System of Preferences/Allgemeinen Präferenzsystems (GSP/APS) erhält Botsuana von ausgewählten Industrieländern einen präferenziellen Marktzugang für eine Reihe an Waren.
Daneben können botsuanische Waren von Präferenzen im Rahmen des US-amerikanischen African Growth and Opportunity Act (AGOA) profitieren. Die einseitig von den USA gewährten Zollerleichterungen für etwa 40 Länder Afrikas gelten derzeit bis 2025.
Bilaterale Handelsabkommen
Ein bilaterales Abkommen wird zwischen zwei Staaten geschlossen und ermöglicht so, die Handelsbeziehung zwischen diesen beiden Partnern zu intensivieren und zu regeln.
Botsuana - Simbabwe
Das Handelsabkommen zwischen Botsuana und Simbabwe wurde 1956 unterzeichnet und erfuhr 2010 seine letzte Änderung. Für Ursprungswaren sieht das Abkommen Präferenzbehandlungen vor, sofern die entsprechenden Ursprungsregeln eingehalten werden. Dabei müssen die Waren entweder vollständig aus einem der beiden Vertragsstaaten stammen oder einen lokalen Anteil von mindestens 25 Prozent aufweisen.
Weitere Informationen: Handelsabkommen zwischen Botsuana und Simbabwe
Weitere Mitgliedschaften
Neben den bereits genannten Mitgliedschaften und Abkommen bestehen zudem im Rahmen der SACU ein Abkommen mit den EFTA-Staaten (European Free Trade Association: Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein), ein weiteres Abkommen mit den MERCOSUR-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) sowie seit dem 1. Januar 2021 ein weiteres Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und Mosambik.
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Botsuanas Handelsabkommen
- Allgemeine Informationen zu den übergreifenden Abkommen (etwa SADC, SACU, etc.) finden Sie in unserer Publikation Zoll und Einfuhr kompakt - Südafrika.