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Zollbericht Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Freihandelsabkommen

Das Vereinigte Königreich hat seit dem Austritt aus der EU neue Freihandelsabkommen abgeschlossen und die Freihandelsabkommen der EU in bilaterale Verträge überführt. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Vereinigtes Königreich (VK) – Europäische Union (EU)

Das VK und die EU haben am 24. Dezember 2020 ein Handels- und Kooperationsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen wurde seit 1. Januar 2021 vorläufig angewandt und ist zum 1. Mai 2021 vollständig in Kraft getreten. 

Das Abkommen sieht Zollfreiheit für alle Waren mit Ursprungseigenschaft "EU“ beziehungsweise "UK“ vor. Mengenmäßige Beschränkungen für einzelne Produktgruppen gibt es nicht. Die Ursprungsregeln sind im Vergleich zu anderen Freihandelsabkommen großzügig.

Eine grundsätzliche gegenseitige Anerkennung von Produktstandards und Konformitätsbewertungen sieht das Abkommen nicht vor.

Weiterführende Informationen finden Sie in unseren GTAI-Berichten zum Abkommen zu den Themen Warenursprung und Präferenzen sowie nichttarifäre Handelshemmnisse.

Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Drittstaaten

Durch den Austritt des VK aus der EU verloren Freihandelsabkommen (FHA), die zwischen der EU und Drittstaaten bestehen, sowie weitere handelsbezogene Abkommen ihre Gültigkeit in Bezug auf das VK. Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Briten deshalb eigene FHA mit Drittstaaten vorweisen, wenn ein präferenzberechtigter Handel fortgeführt werden soll.

Die Briten haben in der Übergangsphase vorgesorgt und zahlreiche Abkommen geschlossen. Dabei hat die britische Regierung zumeist die bestehenden Abkommen der EU übernommen, indem diese in bilaterale Abkommen zwischen dem VK und dem jeweiligen Vertragspartner umgewandelt wurden (sogenannte "Roll-over“-Abkommen). Dabei wurden die wesentlichen Inhalte aus dem jeweiligen FHA beibehalten. Diese Vorgehensweise stellt jedoch zumeist nur eine Übergangslösung dar. Für viele Roll-over-Abkommen strebt das VK Verhandlungen über ein neues und vertiefteres Abkommen an. Mittlerweile hat das VK darüber hinaus eigene Abkommen abgeschlossen beispielsweise mit Neuseeland und Australien. 

Die britische Regierung informiert regelmäßig über den aktuellen Verhandlungsstand beziehungsweise den Statuts einzelner Abkommen.

Neue Abkommen – neue Regeln

Der Austritt des VK aus der EU geht für Unternehmen mit zahlreichen Veränderungen einher. Nicht nur Einfuhr- und Ausfuhrverfahren und -formalitäten haben sich geändert, auch der Umgang mit FHA. Denn seit dem 1. Januar 2021 müssen Unternehmen mit einer Produktionsstätte im VK die neuen Abkommen zwischen dem VK und dem jeweiligen Drittstaat beachten und können nicht mehr auf die ursprünglichen EU-Abkommen zurückgreifen.

Unternehmen aus dem VK können aber weiterhin von einem präferenzbegünstigten Handel profitieren, wenn das VK mit dem jeweiligen Drittstaat ein Roll-over-Agreement abgeschlossen hat und die Unternehmen die in dem jeweiligen Roll-over vereinbarten Regeln erfüllen. Diagonale Kumulierung im Rahmen des Pan-Euromed-Abkommens kann im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich nicht genutzt werden.

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