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Rechtsbericht | Brasilien | Arbeits- und Steuerrecht

Brasilien erhöht den Mindestlohn und die Einkommensteuerbefreiung

Der Mindestlohn für 2024 wird im Vergleich zum Vorjahr um 6,97 Prozent steigen. Die Einkommensteuerbefreiung gilt für Personen, die bis zu zwei Mindestlöhne verdienen.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 27. Dezember 2023 wurde im Amtsblatt das Dekret 11.864 veröffentlicht, das den Mindestlohn in Brasilien erhöht. Der neue Mindestlohn liegt ab dem 1. Januar 2024 bei 1.412 R$ (rund 404,17 Euro). Die Erhöhung beträgt 6,97 Prozent gegenüber dem 2023 geltenden Mindestlohn.

Das Gesetz 14.663/23 sieht die sogenannte permanente Wertsteigerung des Mindestlohns (Política de Valorização do Salário Mínimo - PVSM) vor. Dies bedeutet, dass der Mindestlohn jährlich an die Inflation und das Bruttoinlandsprodukt angepasst sein wird, um den Arbeitnehmenden reale Gewinne zu sichern. Auch die Befreiung von der Einkommensteuer (IRPF) wird ausgeweitet.

Regeln für die Anpassung des Mindestlohns ab 2024

Seit dem 1. Januar 2024 muss der Mindestlohn laut PVSM automatisch eine reale Erhöhung erfahren. Das bedeutet, dass die neue Berechnung zur Bestimmung des Mindestlohns (Art. 3 Gesetz 14.663/23) auf zwei Indikatoren basiert:

  • Inflation - Indikator, der dazu dient, die Erhaltung der Kaufkraft des Lohns zu schützen und
  • Bruttoinlandsprodukt - Indikator, der dazu dient, den Wert des Lohns tatsächlich zu erhöhen.

Nach dem neuen Gesetz entspricht die Berechnung des jährlichen Mindestlohns der Summe aus dem Inflationsindex des Vorjahres und dem Wachstumsindex des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der letzten zwei Jahre. Die Inflation wird in Brasilien anhand des nationalen Verbraucherpreisindexes (Índice Nacional de Preços ao Consumidor - INPC) gemessen, der vom brasilianischen Institut für Geografie und Statistik (Instituto Brasileiro de Geografia e Estatística - IBGE) berechnet und veröffentlicht wird. Im Falle einer negativen BIP-Wachstumsrate wird der Mindestlohn nur um den INPC angepasst.

Auf der Grundlage der oben genannten Berechnung legt die Bundesregierung den monatlichen, täglichen und stündlichen Mindestlohn per Dekret fest (Art. 4 Gesetz 14.663/23).

Einkommensteuerbefreiung (IRPF)

Das Gesetz 14.663/23 sieht eine Befreiung von der Einkommensteuer (Imposto de Renda da Pessoa Física - IRPF) für diejenigen vor, die bis zu 2.112 R$ (rund 601,92 Euro) pro Monat verdienen, Art. 5 Gesetz 14.663/23. In der Praxis sind jedoch alle Beschäftigten, die bis zu zwei Mindestlöhne pro Monat erhalten, von der IRPF befreit, da ein automatischer Nachlass von 528 R$ (rund 98,89 Euro) gewährt wird, Art. 6 Gesetz 14.663/23. Der Nachlass ist auf die sogenannte Declaração Simplificada do IRPF zurückzuführen, eine Methode zur Steuervereinfachung. Wer also bis zu 2.640 R$ (rund 494,43 Euro) verdient, wird von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung soll Steuerzahlern mit geringem Einkommen zugute kommen, indem die Steuerlast auf ihre Gehälter verringert wird.

Regierungspolitik versus Staatspolitik

In Brasilien wurde die permanente Wertsteigerung des Mindestlohns (PVSM) während der ersten beiden Amtszeiten von Präsident Lula da Silva zwischen 2003 und 2011 als Regierungspolitik eingeführt, das heißt ohne ein spezielles Gesetz. Mit der Verabschiedung des Gesetzes 14.663/23 wurde die PVSM zu einer Staatspolitik, das heißt ihre Regeln können nur durch ein zukünftiges Gesetz widerrufen werden. Mit anderen Worten: Die derzeitige Regierung und künftige Regierungen sind nun verpflichtet, den Mindestlohn gemäß dem neuen Gesetz zu erhöhen.

Alle Unternehmen, die in Brasilien tätig sind, sind verpflichtet, die Vergütung ihrer Beschäftigten gemäß den vorgenannten Vorschriften anzupassen.

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