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Zollbericht Brasilien Zollanmeldung / Abfertigung zum freien Verkehr

Elektronisches Außenhandelssystem SISCOMEX nähert sich dem Ende

Die Abschaltung des SISCOMEX beginnt im Oktober 2024. Als Ersatz wird das "Portal Único“ eingeführt, das mehrere Vereinfachungen für Einführer mit sich bringen soll.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Das elektronische Außenhandelssystem SISCOMEX, das seit 1993 als Mittel zur Zentralisierung der Ein- und Ausfuhrdaten dient, wird ab Oktober 2024 in Phasen abgeschaltet. An seine Stelle tritt das einheitliche Außenhandelsportal ("Portal Único de Comércio Exterior“ - Portal Único). Das Portal Único ist eine Initiative der Bundesregierung Brasiliens, um die Bürokratie, Zeiten und Kosten bei den brasilianischen Ein- und Ausfuhren zu reduzieren. Hauptziel des neuen Portals ist es, die Ein- und Ausfuhrvorgänge moderner und effizienter zu gestalten. Ziel ist auch, eine Verknüpfung von Regierungsbehörden mit im Außenhandel tätigen Unternehmen zu schaffen. 

Ab Oktober des laufenden Jahres werden die Außenhandelstätigkeiten schrittweise vom SISCOMEX auf das Portal Único umgestellt. Zuständig für die Umstellung ist das Sekretariat für Außenhandel (Secretaría de Comércio Exterior – SECEX) des Ministeriums für Entwicklung, Industrie und Außenhandel (Ministério do Desenvolvimento, Indústria, Comércio – MDIC). Die Schließung vom SISCOMEX soll Ende 2025 komplett abgeschlossen sein.

Vereinfachungen durch das "Portal Único"

Die Einfuhrvorgänge werden durch die Einführung des einheitlichen Außenhandelsportals in vielerlei Hinsicht erleichtert:

Schnellerer Wareneingang 

Nach Angaben der brasilianischen Bundesregierung wird sich über das Portal Único die Anzahl der Tage, die für den Wareneingang in das Land benötigt werden, von neun auf fünf verkürzen. Einer der Gründe hierfür ist, dass das neue Portal die sogenannte "koordinierte Kontrolle“ (inspeção coordenada) des Produkts ermöglicht. Dies bedeutet, dass die Waren nur einmal beziehungsweise gleichzeitig von allen am Einfuhrvorgang beteiligten Behörden (órgãos anuentes) kontrolliert werden. Derzeit führen die Behörden die Warenkontrolle nacheinander durch, was die Zollabfertigung verlangsamt. 

In Brasilien gibt es aktuell siebzehn Behörden, unter anderem ANVISA, IBAMA und die Receita Federal, die je nach Produkt, die Warenkontrolle durchführen. 

Vorwegnahme von Zollverfahren 

Ferner werden brasilianische Importeure über das neue Portal Zollverfahren vorverlegen können, während sich die Einfuhrwaren noch im Transit befinden. Diese Möglichkeit kann zurzeit nur von OEA-Zollbeteiligten in Anspruch genommen werden.

Einsatz der "Licença Flex“

Überdies ermöglicht das Portal Único die Verwendung einer einzigen Einfuhrlizenz für mehrere Einfuhrvorgänge durch die sogenannte "Licença Flex“. Sie soll die Abläufe vereinfachen und somit Zeit und Kosten sparen. Diese Lizenzmodalität wurde im Sommer vergangenen Jahres eingeführt, jedoch findet sie nach Angaben brasilianischer Zolldienstleister in der Praxis noch keine Anwendung. Voraussichtlich wird die "Licença Flex“ im letzten Quartal 2024 zum Einsatz kommen. 

Weitere Änderungen: neues Importverfahren

Im Rahmen der Modernisierung des elektronischen Außenhandelsportals wird auch ein neues Importverfahren ("Novo Processo de Importação“ – NPI) eingeführt. Insofern ist das NPI Teil des Portal Único. Es zielt darauf ab, die Bürokratie, Zeit und Kosten bei brasilianischen Importen zu senken, um den Anforderungen des Außenhandels effizienter nachzukommen. 

Einheitliche Warenanmeldung

Dort wird sich die bereits in der Praxis angewandte einheitliche Warenanmeldung ("Declaração Única de Importação“ – DUIMP) weiterentwickeln. Bei der DUIMP handelt es eine Maßnahme zur Beschleunigung der Zollabwicklung, denn sie enthält Informationen zu logistischen, zollrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und abgabenrechtlichen Aspekten des Einfuhrvorgangs. (Für Exportgeschäfte gibt es die "Declaração Única de Exportação“ – DU-E).

Die DUIMP wurde im vierten Quartal 2018 erstmalig testweise eingesetzt und wurde bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf verschiedene Zollverfahren ausgeweitet. Bis Mitte 2024 soll die DIUMP 85 Prozent der Einfuhrvorgänge über den Luftverkehr ermöglichen. Sie soll bis Ende des Jahres auch die Einfuhren über den Landverkehr und die Freihandelszone Manaus abdecken. Bis Ende 2024 dahin 100 Prozent der Einfuhren mit der DUIMP abgewickelt werden. 

Quellen und weitere Informationen:

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