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Änderungen im chinesischen Zivilprozessrecht
Mit Wirkung dem 1. Januar 2022 wurde in China das Zivilprozessgesetz geändert. Auf Grundlage der Gesetzesreform sind unter anderem Online-Verfahren möglich.
13.01.2022
Von Julia Merle | Bonn
Zu den am 24. Dezember 2021 verabschiedeten Neuerungen im Zivilprozessgesetz ("Civil Procedure Law", CPL) gehören:
- Prozessdokumente können von den Volksgerichten fortan allgemein "auf elektronischem Wege" zugestellt werden (Art. 87 wird zu Art. 90 CPL).
- Online-Prozessführung wird nach dem neu eingeführten Art. 16 ermöglicht: Mit Zustimmung der Parteien kann das Zivilverfahren - mit gleicher rechtlicher Wirkung wie analoge Verfahren - jetzt online über eine Informationsnetzwerkplattform geführt werden.
- In Art. 162 CPL ergeben sich Änderungen: Summarische Verfahren können als Bagatellverfahren bis zu einem Streitwert von 50 Prozent statt bislang 30 Prozent des durchschnittlichen Vorjahreseinkommens der Angestellten in allen Provinzen Anwendung finden (nunmehr Art. 165 CPL). Allerdings werden unter anderem Zivilsachen mit Auslandsbezug nach dem neuen Art. 166 CPL davon ausgenommen.
- Gemäß der Aufzählung im neuen Art. 42 CPL dürfen Einzelrichter zum Beispiel keine Zivilsachen mit größeren sozialen Auswirkungen oder Fälle, die nationale Interessen betreffen, verhandeln.
Neben einigen Anpassungen bestehender Vorschriften wurden insgesamt sieben neue eingeführt.
Zum Thema:
- Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses vom 24. Dezember 2021 (Chinesisch)
- CPL in der Fassung vom 27. Juni 2017 (Englisch)
- GTAI-Rechtsbericht "Rechtsverfolgung in China"