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Recht kompakt | China | Insolvenzrecht

China: Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist für alle Unternehmen im Unternehmenskonkursgesetz (Enterprise Bankruptcy Law; UKG) geregelt.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Wird ein Insolvenzverfahren in China eröffnet, fordert das Insolvenzgericht die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe von Forderungsanmeldungen auf. Bekannte Gläubiger werden persönlich benachrichtigt (Art. 14 UKG). Die Frist zur Forderungsanmeldung wird vom Gericht bestimmt und beträgt zwischen 30 Tagen und drei Monaten (Art. 45 UKG). 

Weitere Informationen zum chinesischen Insolvenzrecht finden Sie im GTAI-Bericht "China: Coronavirus und Insolvenz"

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