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Chinesisches Antimonopolgesetz erstmals reformiert
Am 1. August 2022 sind in China Änderungen des "Anti-Monopoly Law" (AML) in Kraft getreten. Unter anderem werden die möglichen Sanktionen bei Verstößen deutlich erhöht.
16.08.2022
Von Julia Merle | Bonn
Zu den wesentlichen Anpassungen im AML zählt insbesondere die Erhöhung der möglichen Sanktionen bei Verletzung des Gesetzes. So sind nun Bußgelder in Höhe von bis zu 5 Millionen Renminbi Yuan (RMB) (entspricht ca. 725.000 Euro) vorgesehen. Zudem wurde eine persönliche Haftung von Verantwortlichen in Höhe von bis zu 1 Million RMB (entspricht ca. 145.000 Euro) in Art. 56 AML neu eingeführt. In schweren Fällen ist nun das Zwei- bis Fünffache des ursprünglichen Bußgeldes möglich.
Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, kann die zuständige Behörde State Administration for Market Regulation (SAMR) außerdem Fristen bei der Prüfung von Zusammenschlüssen aussetzen (Einführung eines sogenannten "stop-the-clock"-Mechanismus in Art. 32 AML).
Des Weiteren werden beispielsweise die Befugnisse der SAMR erweitert.
Insgesamt enthält das AML nach der Reform 70 Artikel. Es handelt sich um die ersten Änderungen seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2008.
Zur Implementierung des reformierten Gesetzes hat die SAMR zudem überarbeitete Umsetzungsregelungen im Entwurf veröffentlicht. Sie bestimmen unter anderem neue Schwellenwerte für die Fusionskontrolle.
Zum Thema:
- Beschluss des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses zur Änderung des AML vom 24. Juni 2022 (Chinesisch)
GTAI-Rechtsbericht "Wettbewerbsrecht in China"