Rechtsmeldung China Einkommensteuer
Erleichterungen bei der chinesischen Einkommensteuer verlängert
Kurz vor Ablauf der ursprünglichen Übergangszeiträume hat China am 31. Dezember 2021 die Weitergeltung bestimmter Steuervergünstigungen bis Ende des Jahres 2023 bekannt gegeben.
04.01.2022
Von Julia Merle | Bonn
Die Verlängerung der Fristen betrifft insbesondere folgende steuerliche Vergünstigungen:
Im chinesischen Einkommensteuerrecht gibt es bislang verschiedene steuerfreie Zuwendungen für ausländische Arbeitskräfte in China – darunter Schulgeld für die Kinder oder auch Wohngeld. Der bezüglich dieser Freibeträge für sogenannte Expatriates vorgesehene Übergangszeitraum von drei Jahren sollte voraussichtlich zum 1. Januar 2022 enden: Ab dann sollte eine Gleichbehandlung mit chinesischen Mitarbeitenden greifen. Grundlage dafür ist eine Mitteilung des chinesischen Finanzministeriums und der State Administration of Taxation vom 27. Dezember 2018 ("Caishui [2018] No. 164").
Am 31. Dezember 2021 wurde die Verlängerung dieser Frist bis zum 31. Dezember 2023 mitgeteilt ("Bekanntmachung Nr. 43 aus 2021").
Außerdem soll bei Steueransässigen nach der genannten Mitteilung aus dem Jahr 2018 der jährliche Bonus statt separat besteuert zu werden künftig zu dem zu versteuernden Einkommen gezählt werden. Auch die diesbezügliche Übergangsfrist wurde nun verlängert bis zum Jahresende 2023, sodass die Einkommensteuer in Bezug auf diesen Bonus weiterhin gesondert berechnet werden kann.
Zum Thema:
- GTAI-Rechtsbericht "Besteuerung des Arbeitnehmers bei Entsendung nach China" (unter: "Freibeträge für Expatriates")
- Bekanntmachungen Nr. 43 (Chinesisch) und Nr. 42 (Chinesisch) aus 2021 des Finanzministeriums und der State Taxation Administration vom 31. Dezember 2021
- Mitteilung "Caishui [2018] No. 164" (Chinesisch)