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Neue Negativliste für ausländische Investitionen in China
Am 1. November 2024 tritt in China eine neue Fassung der landesweiten Negativliste für ausländische Investitionen in Kraft. Beschränkungen im verarbeitenden Gewerbe entfallen.
18.09.2024
Von Julia Merle | Bonn
Die chinesische National Development and Reform Commission (NDRC) und das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) haben am 8. September 2024 eine neue Version der sogenannten Negativliste für ausländische Investitionen herausgegeben.
Die Negativlisten verbieten oder beschränken ausländische Investitionen in bestimmten Branchen. So wird in beschränkten Sektoren die Erfüllung bestimmter Bedingungen beziehungsweise Auflagen gefordert.
Die neue landesweite Liste besteht aus 29 gelisteten Bereichen in elf Sektoren und ist damit erneut kürzer als die bisherige Fassung vom 27. Dezember 2021, die seit 1. Januar 2022 in Kraft ist. Diese umfasst noch 31 Punkte. Nun werden die beiden letzten Beschränkungen im Fertigungsbereich gestrichen (vorher Abschnitt 3, Ziffern 6 und 7): die Vorgabe der Kontrolle des Publikationsdrucks durch die chinesische Partei sowie das Investitionsverbot in die Anwendung von Verarbeitungstechnologien im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin.
Am 1. November 2024 wird die neue landesweite Negativliste die Vorgängerversion ersetzen.
Daneben müssen ausländische Investoren weiterhin auch die Marktzugangsnegativliste beachten.
Zum Thema:
- Landesweite Negativliste (Version 2024) auf Chinesisch (《外商投资准入特别管理措施(负面清单)(2024年版)》)
- NDRC: Decree No. 23 of 2024 vom 6. September 2024 (Chinesisch)
- GTAI-Rechtsmeldung vom 4. Juli 2024 Neue chinesische Negativlisten für den Dienstleistungshandel
- GTAI-Rechtsbericht China: Investitionsrecht (16. August 2022)
- Gesetze in der VR China