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Zollmeldung China Antidumping, Antisubvention

Vorläufige Antidumpingzölle auf Weinbrand aus der EU

Die Zölle gelten als Reaktion Chinas auf die europäischen Ausgleichszölle auf chinesische Elektrofahrzeuge.

Von Klaus Möbius | Bonn

Ab dem 11. Oktober 2024 müssen in China bei der Einfuhr von Branntwein aus der EU vorläufige Antidumpingzölle bezahlt werden. Die Höhe der Zölle beträgt zwischen 30,6 und 39  Prozent des Zollwertes. Welcher Zollsatz im Einzelfall zu zahlen ist, ergibt sich aus einer Liste im Anhang zur Veröffentlichung des chinesischen Wirtschaftsministeriums MOFCOM vom 8. Oktober 2024. Die Liste ist als Download abrufbar. Zollsätze sind in arabischen Ziffern und Firmennamen in lateinischen Buchstaben wiedergegeben. Bis zur Veröffentlichung einer endgültigen Entscheidung werden die Antidumpingzölle als Sicherheit vereinnahmt. 

Die EU will Beschwerde bei der WTO einlegen

Die Europäische Kommission kündigte an, Chinas Entscheidung bei der Welthandelsorganisation (WTO) anzufechten. "Der Missbrauch von Handelsschutzinstrumenten aus unangemessenen Gründen sei ein klarer Verstoß gegen die WTO-Regeln", so die Kommission in einer am 9. Oktober 2024 veröffentlichten Erklärung.

Quellen:

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