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Zollmeldung China Exportkontrolle

Ausfuhr von Luft und Raumfahrttechnik wird genehmigungspflichtig

Die entsprechenden Waren dürfen ab dem 1. Juli 2024 nur noch mit Exportlizenz aus China ausgeführt werden.

Von Klaus Möbius | Bonn

Ab dem 1. Juli 2024 unterliegen weitere Waren der Exportkontrolle und dürfen nur mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums MOFCOM ausgeführt werden. Betroffen sind Strukturteile, Software und Triebwerkstechnik für die Luft- und Raumfahrt sowie die erforderlichen Entwicklungs- und Produktionsmittel dafür. Das Antragsverfahren erfolgt analog wie bei Dual-Use-Gütern. Details inklusive der betroffenen Zolltarifnummern (arabische Ziffern) ergeben sich aus der Veröffentlichung des MOFCOM Nr. 24 vom 30. Mai 2024 (nur Chinesisch).

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