Zollmeldung China Exportkontrolle
Ausfuhr von Luft und Raumfahrttechnik wird genehmigungspflichtig
Die entsprechenden Waren dürfen ab dem 1. Juli 2024 nur noch mit Exportlizenz aus China ausgeführt werden.
13.06.2024
Von Klaus Möbius | Bonn
Ab dem 1. Juli 2024 unterliegen weitere Waren der Exportkontrolle und dürfen nur mit Genehmigung des Wirtschaftsministeriums MOFCOM ausgeführt werden. Betroffen sind Strukturteile, Software und Triebwerkstechnik für die Luft- und Raumfahrt sowie die erforderlichen Entwicklungs- und Produktionsmittel dafür. Das Antragsverfahren erfolgt analog wie bei Dual-Use-Gütern. Details inklusive der betroffenen Zolltarifnummern (arabische Ziffern) ergeben sich aus der Veröffentlichung des MOFCOM Nr. 21 vom 30. Mai 2024 (nur Chinesisch).