Rechtsmeldung | Deutschland | Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Unterstützungsangebote des BAFA zum Lieferkettengesetz
Um die Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen.
09.05.2023
Von Jan Sebisch | Bonn
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 werden dann Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen sein.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz um und kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen. Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen.
Vielseitige Hilfen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sind darüber hinaus auf wirtschaft-menschenrechte.de/umsetzungshilfen zusammengefasst.
Zum Thema:
- Gesetzestext: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- GTAI-Rechtsbericht: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Überblick