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Rechtsbericht | El Salvador | KI-Recht

El Salvador verabschiedet KI-Gesetz

Das erste zentralamerikanische Land, das die künstliche Intelligenz regelt, will ein regulatorisches Umfeld ohne zu viele Einschränkungen für Entwickler schaffen. (Stand: 28.04.2025)

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 11. März 2025 trat in El Salvador das Gesetz über künstliche Intelligenz (Ley de Fomento a Inteligencia Artificial y Tecnologias – LFIA) in Kraft. Damit ist El Salvador das erste Land in Zentralamerika, das ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat, und das zweite in Lateinamerika – nach Peru. Das neue Gesetz zielt darauf ab, in dem Land ein günstiges Umfeld für die Entwicklung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) zu gestalten. Die wichtigsten Aspekte des Gesetzes werden im Folgenden erläutert.

Ziele

Hauptziel des Gesetzes ist es, die Entwicklung, Erforschung und Anwendung von KI in El Salvador zu fördern und dabei einen angemessenen Rechtsschutz für in diesem Bereich tätige Unternehmen oder Einzelpersonen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollen Unternehmen gefördert werden, damit sie innerhalb ihrer Organisationsstrukturen in Ausbildungsprogramme für KI investieren. Was den öffentlichen Sektor betrifft, so zielt das Gesetz darauf ab, die Anwendung künstlicher Intelligenz unter anderem in folgenden Bereichen zu optimieren: Gesundheit, Sicherheit und Verkehr. Darüber hinaus ist es eines der Ziele, El Salvador zu einem „Schlüsselakteur“ in der „grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ zwischen den Ländern der Region zu etablieren (Art. 2 LFIA).

Künstliche Intelligenz und andere relevante Begriffe

Aus Sicht der Rechtsanwendung liegt die Bedeutung des Gesetzes von El Salvador insbesondere in den darin enthaltenen Begriffsbestimmungen. Vier Begriffe sind sowohl für weitere Regelungen als auch für die künftige Rechtsprechung besonders relevant:

Künstliche Intelligenz

KI wird als ein System beschrieben, das in der Lage ist, Aufgaben auszuführen, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern, zum Beispiel Problemlösung und Lernvorgänge. Das System muss autonom oder teilautonom operieren. Auch die Konzepte des Lernvorgangs, der autonomen Systeme und der generativen Modelle werden in dem Gesetz ausführlich behandelt.

Öffentlich zugängliche Daten

Öffentlich zugängliche Daten, sind alle Daten oder Inhalte (Datos de Dominio Abierto – DDA), die über das Internet zugänglich sind (vom ursprünglichen Eigentümer zur Verfügung gestellt). Das Gesetz sieht vor, dass diese Daten uneingeschränkt für KI-bezogene Aktivitäten genutzt werden können. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass solche Daten sowohl die aktuellen im Internet verfügbaren Inhalte als auch die Inhalte vor dem Inkrafttreten des Gesetzes umfassen.

KI-gestützte Entscheidungsfindung

Dies meint eine Entscheidung, die von einem KI-System (mit oder ohne Beteiligung von Menschen) getroffen wird. Dies ist ein zentrales Konzept, das in mehreren Artikeln des Gesetzes behandelt wird. Wenn KI für „kommerzielle Zwecke“ oder „öffentliche Dienstleistungen“ eingesetzt wird, besteht die Verpflichtung, den Verbraucher/Dienstleistungsnutzer darüber zu informieren, dass die Entscheidung von einem KI-System getroffen wurde. Es ist gesetzlich festgelegt, dass eine menschliche Person über Beschwerden gegen solche Entscheidungen entscheiden muss (Art. 18 LFIA).

Diskriminierung

Diskriminierung wird definiert als jeder „systematische Fehler“ in den Ergebnissen eines KI-Systems, der auf Geschlecht, Ethnie oder sozioökonomischem Status beruht und bestimmte Gruppen oder Einzelpersonen „unverhältnismäßig begünstigt oder benachteiligt“ (Art. 4 „g“ und Art. 5 LFIA).

Zuständige Behörde

Das Gesetz sieht die Einrichtung der Nationalen Agentur für Künstliche Intelligenz (Agencia Nacional de Inteligencia Artificial – ANIA) vor, die für die Überwachung und Förderung der Entwicklung von KI im Land zuständig ist (Art. 7 ff LFIA). Zu den Hauptaufgaben der ANIA gehört die Verwaltung eines nationalen Registers von KI-Entwicklern und -Betreibern (Registro Nacional de Desarrollo, Innovación y Aplicación de AI – RNDIA). Die Leitung der ANIA, die oberste Autorität in diesem Bereich, wird vom Präsidenten der Republik für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

Haftungsbeschränkung

Das Gesetz zielt darauf ab, El Salvador für in- und ausländische KI-Unternehmen attraktiv zu machen (Art. 15 LFIA). Zu diesem Zweck sieht es eine Reihe von rechtlichen Garantien (Art. 19 LFIA) vor, um die Haftung von KI-Entwicklern wie folgt auszuschließen:

  • Rechtsstreitigkeiten: Gerichtsverfahren, die die Nutzung von DDA für die Entwicklung von KI erschweren könnten, sind einzuschränken.
  • Tests: Aktivitäten in Testumgebungen (ohne kommerzielle Zwecke) begründen keine Haftung für KI-Entwickler, selbst im Falle „unerwünschter Folgen oder Fehler“.
  • Missbräuchliche Nutzung von KI-Tools durch Dritte (im In- oder Ausland): Keine Haftung für Entwickler im Inland.

In diesen und anderen Fällen knüpft das Gesetz solche Garantien an die Einhaltung der Rechte des geistigen Eigentums, den Schutz personenbezogener Daten und die Einhaltung ethischer Grundsätze.

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