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Wirtschaftsumfeld | EU | Außenhilfen

Neue Struktur der EU-Außenhilfen ab 2021

Mit dem neuen EU-Haushalt kommt es auch zu Veränderung bei den EU-Außenhilfen. Was ändert sich und welche Auswirkungen hat das auf die Geschäftspraxis mit der EU?

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) haben auf ihrem Gipfel am 10. und 11. Dezember 2020 nach langen Verhandlungen den neuen EU-Haushalt für die nächsten sieben Jahre beschlossen. Insgesamt beträgt dieser 1,8 Billionen Euro. Er setzt sich zusammen aus dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) in Höhe von 1,1 Billionen Euro sowie aus dem 750 Milliarden Euro schweren EU-Recovery Fund Next Generation zur Überwindung der Corona-Krise.  

Mit dem neuen MFR kommt es auch zu Veränderungen in der Struktur der EU-Außenbeziehungen und den EU-Außenhilfen (External Actions). Dazu gehören im Wesentlichen:

  • Ein neues Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument - NDICI),
  • Die Integration des bisher außerhalb des EU-Haushalts laufenden Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)  
  • Ein neues Abkommen mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (EU-AKP-Partnerschaftsabkommen), welches das bisherige Cotonou-Abkommen ersetzt.

Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI)

Um schneller und wirksamer auf Krisen reagieren zu können und die interne Koordinierung zu verbessern, legt die EU mit dem neuen Haushalt verschiedene Instrumente im neuen NDICI zusammen, etwa die für Entwicklungszusammenarbeit (EZI), für Nachbarschaftshilfe (ENI), das Partnerschaftsinstrument (PI) und den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Im neuen Haushalt stehen für 2021-2027 in der EU-Budgetlinie „Nachbarschaft und die Welt“ insgesamt 98,4 Milliarden Euro (in Preisen von 2018) bereit. Der größte Anteil ist dabei mit 70,8 Milliarden Euro für NDICI vorgesehen. Die humanitäre Hilfe erhält 10,3 Milliarden Euro. Als eigenständiges Instrument bleibt die Heranführungshilfe (Instrument für Pre-Accession - IPA III) für die EU-Beitrittskandidaten (Türkei und die Balkan-Staaten) mit einem Volumen von 12,6 Milliarden Euro erhalten.

Im NDICI gibt es weiterhin geographische und thematische Vorhaben sowie Mittel zur Konflikt- und Krisenprävention (Rapid Response Pillar). Die geographischen Vorhaben bleiben mit 53,8 Milliarden Euro im Mittelpunkt. Fast fünfzig Prozent der Mittel sind dabei für Subsahara-Afrika vorgesehen. Neben Afrika werden durch NDICI auch EU-Vorhaben in Asien, Lateinamerika und der Karibik sowie in der ost- und südeuropäischen Nachbarschaft finanziert.

"Ich bin sehr stolz auf die Vereinbarung über unser Hauptinstrument für die externe EU-Zusammenarbeit. In diesen schwierigen Zeiten der COVID-19-Pandemie wird die Europäische Union gerüstet sein, um die nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern“, sagte die EU-Kommissarin für Internationale Partnerschaften Jutta Urpilainen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten, dass die Mittel für die EU-Außenhilfen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission erheblich gekürzt wurden. Sie befürchten eine Schwächung der EU beim weltweiten Schutz von Menschenrechten und bei der Bekämpfung des Klimawandels.

Zusammenarbeit mit dem Privatsektor      

Mit dem neuen NDICI wird auch die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor intensiviert. Durch vielfältige Fördermöglichkeiten sollen zusätzlich private Investitionen für nachhaltige Entwicklung mobilisiert werden. Durch den Europäischen Fonds für Nachhaltige Entwicklung Plus (EFSD+) können Finanzierungen und Investitionen in Partnerländern unterstützt werden. Der EFSD+ wird durch eine Garantie für Außenmaßnahmen (External Action Guarantee – EAG) in Höhe von 53,4 Milliarden Euro gesichert, die auch den westlichen Balkan abdeckt.

Die Mittelzuweisung für einzelne Länder, Regionen oder thematische Programme erfolgt weiterhin über festgelegte Mehrjahresprogramme (Multiannual Indicative Programmes – MIP) sowie Jahresaktionsprogramme (Annual Action Programmes – AAP). GTAI stellt diese Projektbewilligungen nach Veröffentlichung durch die EU-Kommissionen zur Verfügung. 

Die Ausschreibungspraxis der EU bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Vergabeverfahren werden weiterhin durch das Vergabehandbuch PRAG (Practical Guide to Contract Procedures for EU External Actions) geregelt. GTAI informierte bereits Ende November 2020 über die wichtigsten Änderungen im PRAG im Rahmen eines EU-Sektorseminars.

Die Abschaffung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

Gleichzeitig bedeutet das neue Instrument die Abschaffung des EEF. Für dieses vor allem für Subsahara-Afrika zuständige, älteste EU-Programm der Entwicklungszusammenarbeit gab es ein eigenständiges Budget außerhalb des regulären EU-Haushalts. Damit ist nun Schluss. Der letzte EEF mit einer Laufzeit von 2014 bis 2020 hatte eine Gesamtausstattung von 30,5 Milliarden Euro. Die Gelder für Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten sind ab 2021 Bestandteil von NDICI und damit von der Programmierung dieses Instruments durch die EU-Kommission abhängig.

Neues EU-AKP-Partnerschaftsabkommen

Ebenfalls im Dezember 2020 haben sich die Vertreter der EU und der AKP-Staaten nach zweijährigen Verhandlungen auf eine neue Vereinbarung für die nächsten zwanzig Jahre geeinigt. Das Abkommen umfasst 105 Staaten und ist damit das größte Nord-Süd Abkommen weltweit. Die neue Regelung beendet die präferentiellen Beziehungen der AKP-Staaten zur EU wie beispielsweise Zollerleichterungen und ebnet den Weg für einen neuen partnerschaftlichen Dialog.

Die neue Partnerschaft sieht eine Regionalisierung des Dialogs vor und betont damit die wachsende Bedeutung Afrikas in den EU-Außenbeziehungen. Die Handelsbeziehungen werden in Zukunft auch nicht mehr mit den AKP-Staaten als Gruppe verhandelt, sondern durch Economic Partnership Agreements (EPA) mit einzelnen Ländern gestaltet. Seit 2009 hat die EU bereits mit 50 Staaten Abkommen verhandelt.

Mit ihrem neuen Haushalt kann die EU für weitere sieben Jahre Vorhaben in den Partnerländern durchführen. Über daraus entstehende Geschäftschancen informiert GTAI tagesaktuell mit Projekt- und Ausschreibungsmeldungen.

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