Special Rohstoffsicherung | EU | Konfliktmineralien
Worum geht es in der EU-Verordnung?
Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien sieht für Importeure umfangreiche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konfliktgebieten vor.
03.04.2024
Von Edda Wolf | Bonn
Am 1. Januar 2021 trat die EU-Verordnung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette von Metallen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (EU 2017/821) in Kraft. Diese zielt darauf ab, dass EU-Importeure, Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (englisch: Tin, Tantalum, Tungsten, Gold - 3TG) nur noch aus verantwortungsvollen Quellen und nicht aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten beziehen. Das soll die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinne aus dem Rohstoffhandel verhindern. Auf diese Weise sollen Gewalt und Menschenrechtsverletzungen eingedämmt, die Ausbeutung lokaler Dorfgemeinschaften beendet und die lokale Entwicklung unterstützt werden.
Durch die Verordnung wurden für EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold weitgehende Sorgfalts- und Berichtspflichten entlang der Lieferkette verbindlich. Sie müssen ein Risikomanagement beim Rohstoffeinkauf anwenden, dieses durch ein unabhängiges Audit durch Dritte überprüfen lassen und darüber einen Bericht veröffentlichen.
Den vollständigen Verordnungstext (verfügbar in 24 Sprachen) finden Sie hier.
Diese Website der Europäischen Kommission erklärt die Verordnung.