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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Aluminiumheizkörper mit Ursprung in China

Die EU verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Auf Einfuhren von Aluminiumheizkörpern mit Ursprung in China bestehen bereits seit 2010 Antidumpingmaßnahmen. Im Januar 2024 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nach Abschluss dieser Überprüfung verlängert die Kommission die Maßnahmen nun erneut. 

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 16. Oktober 2024 ein. An den bisherigen Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Aluminiumheizkörper sowie Bauelemente oder Bauteile dieser Heizkörper, auch zusammengesetzt, ausgenommen elektrische Heizkörper sowie Bauelemente oder Bauteile davon. Die Waren werden derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7615 10 10, ex 7615 10 80, ex 7616 99 10 und ex 7616 99 90 (TARIC-Codes 7615 10 10 10, 7615 10 80 10, 7616 99 10 91, 7616 99 90 01 und 7616 99 90 91).

Antidumpingzölle

endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt
UnternehmenZollsatz (in Prozent)TARIC-Zusatzcode
Zhejiang Flyhigh Metal Products Co., Ltd.12,6B272
Metal Group Co. Ltd.56,2B273
Sira (Tianjin) Aluminium Products Co. Ltd.14,9B279
Sira Group (Tianjin) Heating Radiators Co. Ltd.14,9B280
Im Anhang aufgeführte Unternehmen21,2 
Alle übrigen Unternehmen61,4B999
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2661

Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze

Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [überprüfte Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 61,4 Prozent Anwendung.

Quellen: 

Vorherige Maßnahmen

Die Antidumpingmaßnahmen wurden bereits 2012 eingeführt. Im Januar 2019 verlängerte die Europäische Kommission die Maßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.

Quellen:

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