EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping/Antisubvention - Reifen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission stellt die Interimsüberprüfung ein. Die Auslaufüberprüfung ist noch nicht abgeschlossen.
18.12.2023
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren von Reifen mit Ursprung in China bestehen Antisubventions- sowie Antidumpingmaßnahmen, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/1690 und (EU) 2018/1579 eingeführt wurden.
Einstellung der Interimsüberprüfung
Die Europäische Kommission leitete im Dezember 2015 eine Interimsüberprüfung ein. Nun gibt sie die Einstellung dieser Untersuchung bekannt. Die Überprüfung betraf den chinesischen Hersteller GITI-Gruppe. Dabei ging die EU-Kommission der Frage nach, ob und inwiefern sich die interne Umstrukturierung des Unternehmens auf die Höhe der Subventionierung beziehungsweise des Dumpings auswirkt und ob es eine Änderung der Zollsätze geben sollte.
Die Zollsätze ändern sich folglich nicht. Allerdings ändert die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2023/737 insofern, dass der Übernahme der Produktionstätigkeiten von GITI Tire (Anhui) Company Ltd. durch GITI Radial Tire (Anhui) Company Ltd. Rechnung getragen wird. Für GITI Radial Tire (Anhui) Company Ltd. gilt der TARIC-Zusatzcode C332 und der entsprechende Antidumpingzollsatz in Höhe von 35,74. Der Ausgleichszoll beträgt 11,07 Prozent.
Quellen:
- Antidumping:
- Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung; ABl. C vom 15. Dezember 2023, (C/2023/1500)
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2219; ABl. L vom 9. September 2024,
- Antisubvention:
- Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung; ABl. C vom 15. Dezember 2023, (C/2023/1491).
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2217; ABl. vom 9. September 2024.
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Im Februar 2023 kündigte die Europäische Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen zum 13. November 2023 an. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. Zuvor hatte sie bereits eine Auslaufüberprüfung bezüglich der Antidumpingmaßnahmen eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte neue und runderneuerte Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121, die für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendet werden. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012 12 00 10).
Antragsteller ist das Bündnis gegen unfaire Reifeneinfuhren, das den Wirtschaftszweig der Union vertritt. Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (10. November 2023 bezüglich Antisubvention beziehungsweise 20. Oktober 2023 bezüglich Antidumping) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachungen enthalten ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.9).
Quellen:
- Bekanntmachung (Einleitung Auslaufüberprüfung Antisubvention); ABl. C vom 10. November 2023;
- Bekanntmachung (Einleitung Auslaufüberprüfung Antidumping); ABl. C vom 20. Oktober 2023;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C 62 vom 20. Februar 2023, S. 4;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 29 vom 26. Januar 2023, S. 45.
Wiedereinführung der Maßnahmen
Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass sie das wiederaufgenommene Antidumping- sowie das Antisubventionsverfahren abgeschlossen hat und die Antidumping- sowie Ausgleichszölle für die betroffenen Unternehmen wieder einführt. Eine Übersicht der Unternehmen findet sich im Anhang der jeweiligen Durchführungsverordnung zur Wiedereinführung der Maßnahmen.
Unternehmen | Antidumpingzoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
GITI Tire (Anhui) Company Ltd, GITI Tire (Fujian) Company Ltd, GITI Tire (Hualin) Company Ltd, GITI Tire (Yinchuan) Company Ltd | 35,74 | C332 |
Chongqing Hankook Tire Co., Ltd, Jiangsu Hankook Tire Co., Ltd | 17,37 | C334 |
Aeolus Tyre Co., Ltd, Aeolus Tyre (Taiyuan) Co., Ltd, Qingdao Yellow Sea Rubber Co., Ltd, Pirelli Tyre Co., Ltd | 0 | C877 |
Im Anhang genannte andere Unternehmen, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben, und der Wiedereinführung unterliegen | 10,29 | |
Zhongce Rubber Group Co., Ltd | 0 | C379 |
Weifang Yuelong Rubber Co., Ltd | 4,48 | C875 |
Hefei Wanli Tire Co., Ltd | 4,48 | C876 |
Unternehmen | Ausgleichszoll (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
GITI Tire (Anhui) Company Co., Ltd, GITI Tire (Fujian) Company, Co., Ltd, GITI Tire (Hualin) Company Co., Ltd, GITI Tire (Yinchuan) Company Co., Ltd | 11,07 | C332 |
Chongqing Hankook Tire Co., Ltd, Jiangsu Hankook Tire Co., Ltd | 3,75 | C334 |
Aeolus Tyre Co., Ltd, Aeolus Tyre (Taiyuan) Co., Ltd, Qingdao Yellow Sea Rubber Co., Ltd, Pirelli Tyre Co., Ltd | 39,77 | C877 |
Im Anhang genannte andere Unternehmen, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben und der Wiedereinführung unterliegen | 27,69 | |
Zhongce Rubber Group Co., Ltd | 57,28 | C379 |
Weifang Yuelong Rubber Co., Ltd | 57,28 | C875 |
Hefei Wanli Tire Co., Ltd | 57,28 | C876 |
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssachen T-30/19 und T-72/19), in dem die beiden Durchführungsverordnungen (EU) 2018/1690 und 2018/1579 für die klagenden Unternehmen für nichtig erklärt wurden.
Mit der Wiederaufnahme der Verfahren ordnete die Europäische Kommission die zollamtliche Erfassung für die in den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1175 aufgeführten Unternehmen an. Die Antidumping- und Ausgleichszölle werden auch auf zollamtlich erfasste Waren erhoben. Die zollamtliche Erfassung wird eingestellt.
Quellen:
- Antidumping: Durchführungsverordnung (EU) 2023/737; ABl. L 96 vom 5. April 2023, S. 9;
- Antisubvention: Durchführungsverordnung (EU) 2023/738; ABl. L 96 vom 5. April 2023, S. 45.
- zollamtliche Erfassung: Durchführungsverordnung (EU) 2022/1175; ABl. 183 vom 8. Juli 2022, S. 43;
- Bekanntmachung der Wiederaufnahme; ABl. C 263 vom 8. Juli 2022, S. 15.
Die Maßnahmen bestehen seit 2018
Die Europäische Kommission führte den Ausgleichszoll mit Wirkung vom 13. November 2018 ein. Gleichzeitig änderte die Kommission die bestehende Antidumpingmaßnahme.
Betroffene Ware
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 mit Ursprung in China ein.
Die betroffene Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012 12 00 10).
Antisubvention
Für die betroffene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende Ausgleichsstückzölle in EUR:
Unternehmen | Endgültiger Ausgleichszoll | TARIC-Zusatzcode |
Xingyuan Tire Group Ltd, Co.; Guangrao Xinhongyuan Tyre Co., Ltd. | 57,28 | C331 |
Giti Tire (Anhui) Company Ltd; Giti Tire (Fujian) Company, Ltd; Giti Tire (Hualin) Company Ltd; Giti Tire (Yinchuan) Company, Ltd. | 11,07 | C332 |
Aeolus Tyre Co., Ltd; Aeolus Tyre (Taiyuan) Co., Ltd.; Qingdao Yellow Sea Rubber Co., Ltd; Pirelli Tyre Co, Ltd. | 49,07 | C333 |
Chongqing Hankook Tire Co., Ltd; Jiangsu Hankook Tire Co., Ltd. | 3,75 | C334 |
Sonstige in Anhang I genannte Unternehmen, die sowohl bei der Antisubventionsuntersuchung als auch bei der Antidumpinguntersuchung mitgearbeitet haben | 27,69 | Siehe Anhang I |
Sonstige in Anhang II genannte Unternehmen, die zwar bei der Antidumpinguntersuchung, nicht aber bei der Antisubventionsuntersuchung mitgearbeitet haben | 57,28 | Siehe Anhang II |
Alle übrigen Unternehmen | 57,28 | C999 |
Für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze muss den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
"Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Stückzahl] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wenn eine solche Handelsrechnung nicht vorgelegt werden kann, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Antidumping
Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1579 wird geändert. Die Änderungen betrifft zum einen die Höhe der Zollsätze für einzelne Unternehmen. Zum anderen wird ein weiterer Anhang eingeführt: Für Unternehmen, die in die Liste in Anhang II aufgenommen wurden, gelten keine Antidumpingzölle.
Es gelten somit folgende endgültige Antidumpingstückzölle in EUR:
Unternehmen | Endgültiger Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
Xingyuan Tire Group Ltd, Co.; Guangrao Xinhongyuan Tyre Co., Ltd. | 4,48 | C331 |
Giti Tire (Anhui) Company Ltd; Giti Tire (Fujian) Company, Ltd; Giti Tire (Hualin) Company Ltd; Giti Tire (Yinchuan) Company, Ltd. | 36,89 | C332 |
Aeolus Tyre Co., Ltd; Aeolus Tyre (Taiyuan) Co., Ltd.; Qingdao Yellow Sea Rubber Co., Ltd; Pirelli Tyre Co, Ltd. | 0,37 | C333 |
Chongqing Hankook Tire Co., Ltd; Jiangsu Hankook Tire Co., Ltd. | 38,98 | C334 |
Sonstige in Anhang I genannte mitarbeitende Unternehmen | 21,62 | Siehe Anhang I |
Sonstige in Anhang II genannte mitarbeitende Unternehmen | 0 | Siehe Anhang II |
Alle übrigen Unternehmen | 4,48 | C999 |
Die Voraussetzungen für die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze beziehungsweise die Zollsätze für die Unternehmen, die in Anhang I und II aufgeführt sind, bleiben gleich.
Quelle:
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1690; ABl. L 283 vom 12. November 2018, S. 1.
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1579; ABl. L 263 vom 22. Oktober 2018, S. 3.
Vorherige Verfahrensschritte
Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls
Die Europäische Kommission führte mit Wirkung zum 8. Mai 2018 einen vorläufigen Antidumpingzoll ein:
Verordnung (EU) 2018/683; ABl. L 116 vom 7. Mai 2018, S. 8.
Einleitung einer Antisubventionsuntersuchung
Die Europäische Kommission leitete im August 2017 ein:
Bekanntmachung; ABl. C 346 vom 14. Oktober 2017.
Einleitung einer Antidumpinguntersuchung
Die Europäische Kommission leitete das Verfahren im im August 2017 ein:
Bekanntmachung; ABl. C 264 vom 11. August 2017, S. 14.